Kein Feuerwerk im Baselbiet – absolutes Feuerverbot

  30.07.2018 Baselbiet, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Waldenburg, Polizei

Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien, das auch für Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées gilt, wie der kantonale Krisenstab mitteilt.

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen. Es ist verboten, ­brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden ­polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.

Die Wasserführung der Gewässer ist zur Zeit sehr gering. Bei den meisten Gewässern ist die Voraussetzung für eine Wasserentnahme nicht mehr gegeben. Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft.

Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind ab sofort nicht mehr erlaubt, da das Betreten der Gewässer oder die Entnahme aus Vertiefungen bei den durch die hohen Wassertemperaturen bereits gestressten Fischen zusätzlichen Stress mit möglicherweise tödlichen Folgen verursachen kann.

Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Das ­absolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf.


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