Landratsvorlagen zeigen künftig gesellschaftliche Auswirkungen auf

  17.05.2018 Baselbiet, Politik

Konkret muss die federführende Direktion in einer Vorlage jeweils aufzeigen, welche Tragweiten und Folgen eine Vorlage etwa auf Kinder, ältere Menschen, behinderte Menschen, auf die Gleichstellung von Mann und Frau sowie Familien hat. Fachliche Unterstützung sollen dabei verschiedene Ämter und Fachstellen leisten.

Die Änderung geht auf einen Vorstoss aus EVP-Kreisen zurück. Dieser wollte insbesondere eine Folgeabschätzung für Familien einführen. Die vorberatende Landratskommission hatte die von der Regierung vorgeschlagene Anpassung in der Folge etwas breiter gefasst - ohne dabei eine explizite Anspruchsgruppe hervorzuheben. sda.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote