Gemeinden sollen Siedlungs-Gewässerraum ausscheiden

  23.05.2018 Baselbiet

Die Änderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Kantonsgerichts zu einem geplanten Neubau der Psychiatrie Baselland. Das Kantonsgericht hatte die bestehende kantonale Regelung als bundesrechtswidrig qualifiziert.

Bisher sah das Baselbieter Gesetz vor, dass Uferschutzzonen der Gemeinden in Bauzonen, Gewässerbaulinien oder bestehende gesetzliche Abstandsvorschriften «grundsätzlich als vom Kanton ausgeschiedener Gewässerraum» im Sinne des Gewässerschutzes des Bundes gelten sollen. Der Kanton wollte so die Bundesvorgabe umsetzen, wonach alle Kantone bis 2018 Gewässerräume ausscheiden müssen.

Bei der generell-abstrakten Festlegung im Baselbieter Gesetz fehlt gemäss Urteil des Kantonsgerichts vom März 2017 indes die vom Bundesrecht verlangte Interessensabwägung im konkreten Fall des Neubaus der Kinder- und Jugendpsychiatrie samt dem Einbezug der Betroffenen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes sollen den Bedenken des Kantonsgerichts Rechnung getragen werden. Im Planungsverfahren würden die Betroffenen einbezogen, andererseits würde den Gemeinden die Planungsautonomie in ihrem Siedlungsgebiet bestmöglich gewahrt. (sda.)


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote