Ein Trottoir solls richten

  17.05.2018 Baselbiet, Bezirk Sissach

Heiner Oberer

Der Auslöser war ein Unfall. Ein 16-jähriger Fussgänger will beim Eingangsportal zur Begegnungszone West (siehe Kasten) den «Strichcode» queren. Dabei wird er von einer Automobilistin, die Richtung Sonnenkreuzung fährt, angefahren. Der Fussgänger fällt auf die Motorhaube und wird zurück auf die Strasse geschleudert.

Aufgeschreckt von diesem Vorfall ist der zuständige Gemeinderat Daniel Stocker aktiv geworden. «Die Fussgänger im Bereich Eingangsportal West befinden sich in den ersten circa 15 Metern nicht in dem Strassenbereich, wo sie vortrittsberechtigt sind. Die eigentliche Begegnungszone, mit Tempo 20, beginnt erst bei der Signalisation ‹Begegnungszone›», erklärt Stocker. In diesem Eingangsbereich ist nicht der Fussgänger, sondern der motorisierte Verkehr vortrittsberechtigt. Das sind sich weder Automobilisten noch Fussgänger bewusst. Und das habe schliesslich zum oben erwähnten Unfall geführt, so der Gemeinderat.

Nachfrage beim Amt für Verkehrssicherheit in Lausen: In einem knapp gehaltenen Telefonat bestätigt der stellvertretende Leiter Hans-Ulrich Dreier die etwas unübersichtliche Situation in Sissach. Allerdings macht er klar, dass die Verantwortung bei der Gemeinde liegt. Er habe die Angelegenheit mit Gemeinderat Daniel Stocker besprochen und einige Vorschläge unterbreitet, wie die Situation verbessert werden könnte. Auf die Frage, wie schnell in den ersten 15 Metern, bevor die Begegnungszone beginnt, gefahren werden dürfe, appelliert Dreier an das Verantwortungsbewusstsein der Automobilisten. Das heisst: «möglichst angepasst».

Signale verschieben

Für Stocker ist klar, dass der Fussgänger beim Queren der Begegnungszone im Bereich Eingangsportal West den kürzesten Weg wählt: «Dieser führt normalerweise entlang des Übergangs in die Begegnungszone.» Um Fussgänger besser zu schützen, plant Stocker, die Signalisationen bei den Eingängen West und Ost näher zum Eingang der Begegnungszone zu verschieben. Zusätzlich ist beim Eingangsbereich West ein erhöhtes Trottoir geplant, das dem Autofahrer signalisiert, dass die Begegnungszone von Fussgängern gequert wird. Geht es nach Stocker, sollen die Arbeiten im kommenden Sommer an die Hand genommen werden. Für diesen Zweck muss die Begegnungszone gesperrt werden.

Letztlich stellt sich die Frage, warum in der Begegnungszone zum Schutz der Fussgänger überhaupt ein Trottoir erstellt werden muss. Stocker überlegt lange und erklärt dann: «Wir haben zu viele Vorschriften. Zum Beispiel die Einsehbarkeit der Schilder, die eingehalten werden muss. Da beim Abbiegen von der Hauptstrasse in die Begegnungszone der Wechsel abrupt ist, muss das Schild in einiger Entfernung zur Hauptstrasse stehen. Bei Begegnungszonen, die auf Tempo 30 folgen, wie beim Eingang Ost in Sissach, und die Strasse gerade ist, sehen der Automobilist und der Velofahrer die Schilder früher. Da wir auf besagtem Abschnitt beim Eingang West noch keine Begegnungszone haben, braucht es ein Trottoir, das den Automobilisten signalisiert, dass sie nicht vortrittsberechtigt sind.»

Was gilt in der Begegnungszone?
hob. Begegnungszonen können überall dort zum Einsatz kommen, wo eine Mischung der Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Verkehrsablauf führt als die Verkehrstrennung. Neben klassischen Wohnquartieren kann dies beispielsweise bei Bahnhofsvorplätzen, in Altstadtsituationen, in Geschäftsquartieren oder im Bereich von Schulhäusern der Fall sein. Begegnungszonen können ein ganzes Quartier umfassen, sie können aber auch auf kurzen Abschnitten signalisiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:
• Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
• Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
• Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.


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