Die SP Baselland wirft der Regierung Rechtsverweigerung vor

  29.05.2018 Baselbiet, Politik

 

 

Das nichtformulierte Volksbegehren war im Mai 2015 mit 1694 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Regierung habe es in den vergangenen drei Jahren «nicht zustande gebracht», dem Landrat eine Vorlage zu diesem Anliegen vorzulegen, heisst es in einer Mitteilung der SP Baselland von heute Dienstag.

Gemäss Kantonsverfassung gibt es bei nichtformulierten Initiativen keine Frist, das Anliegen dem Parlament vorzulegen. Daraus ist jedoch nach Ansicht der SP nicht zu schliessen, dass sich die Regierung dafür unbeschränkt Zeit in Anspruch nehmen darf. Das Kantonsgericht soll nun feststellen, ob die Regierung durch die Nicht-Behandlung Rechtsverweigerung begangen habe.

Vorlage für Juni vorgesehen - SP informiert

Die Regierung beabsichtige, wie geplant am 5. Juni eine Gesetzesanpassung in die Vernehmlassung zu geben, hiess es bei der zuständigen Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion (VGD) auf Anfrage. Die SP Baselland sei bereits im April durch die VGD über den aktuellen Zeitplan informiert worden.

Mit der Vorlage will die Regierung die Gesetzgebung zur Wohnbau- und Eigentumsförderung auf Basis einer im Februar 2014 an der Urne angenommenen umfassenden Verfassungsänderung anpassen. Diese Vorlage nehme zudem auch Stellung zur SP-Initiative «Wohnen für Alle!».

Die Verzögerung sei unter anderem entstanden, weil mit der Verfassungsänderung auch energetische Massnahmen gefordert wurden, die über die inzwischen vom Volk abgelehnte Energieabgabe finanziert hätten werden sollen. Nach dem «Nein» zur Abgabe hätten Alternativen geprüft werden müssen. Nach einem Grundsatzentscheid der Regierung soll eine separate Vorlage zu energetischen Massnahmen gemäss VGD voraussichtlich Ende Sommer folgen.

Erschwinglicher Wohnraum

Die Initiative «Wohnen für alle!» verlangt vom Kanton ein tatkräftiges Engagement für eine regional koordinierte Siedlungspolitik, die erschwinglichen Wohnraum für alle schafft und die Ressourcen schont. Nötig seien dazu eine Reihe von Massnahmen.

So soll der Kanton eine aktive Wohnpolitik betreiben und die Gemeinden bei diesem Anliegen unterstützen. Die Sicherung der Finanzierung von gemeinnützigem Wohnen soll unterstützt und Baubrachen sollen umgenutzt werden. Zudem sollen Daten zur Wohnsituation erhoben und Beratungsstellen eingerichtet werden. sda. 


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