Baselbieter Regierung will Schulgesundheitsgesetz anpassen

  30.05.2018 Baselbiet, Politik, Bildung, Gesundheit

 

Am System der Vorsorgeuntersuchungen im Schulalter soll mit der Revision festgehalten werden. Weil ohnehin die meisten Eltern die Kontrollen durch Privatärzte durchführen lassen, soll dies künftig zur Regel werden. Bisher war das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Kindern ohne Privatarzt soll weiterhin der Schularzt zur Verfügung stehen.

Wie bisher sollen während der Schulzeit drei Untersuchungszeitpunkte festgelegt werden: Beim Schuleintritt, in der Mitte und gegen Ende der Schulzeit. Näheres soll eine Verordnung regeln. Die Regierung hatte zunächst vier Untersuchungszeitpunkte angestrebt, verzichtet nach der Vernehmlassung jedoch darauf.

Trotz Kritik will die Regierung jedoch an einer Neuerung festhalten: Die ärztliche Kontrolle von Vierjährigen gehört neu zu den schulischen Vorsorgeuntersuchungen. Die erste Untersuchung soll indes «beim Schuleintritt» stattfinden und nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen noch vor dem Eintritt in den Kindergarten.

Streichen will die Regierung mit der Totalrevision im Weiteren Beiträge an Privatschulen und private Heime. Derzeit übernimmt der Kanton die Hälfte der Kosten der schulärztlichen Leistungen in privaten Kinder- und Erziehungsheimen - gemäss Landratsvorlage in den vergangenen Jahren rund 4000 Franken.

Durch die Totalrevision ergeben sich gemäss Vorlage für den Kanton keine finanziellen Änderungen. Für die Gemeinden wird eine leichte Entlastung erwartet. Das Baselbieter Schulgesundheitsgesetz stammt aus dem Jahre 1955 und war letztmals vor 20 Jahren revidiert worden. sda. 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote