Systemwechsel bei Sozialhilfe

  26.04.2018 Baselbiet, Politik, Gemeinden, Finanzen

Für die Überweisung der Motion stimmte neben SVP auch die FDP. Die Regierung muss nun eine Änderung des Sozialhilfegesetzes ausarbeiten. Mit der Kürzung soll gemäss Motion lediglich der materielle Grundbedarf gewährleistet sein - also Wohnkosten, medizinischer Grundbedarf sowie der Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Integrationswillige, motivierte und engagierte Personen sollen jedoch stufenweise eine Motivationsentschädigung erhalten bis maximal zum heutigen Grundbedarf.

Mit diesem Systemwechsel hätten die Gemeinden einen höheren Ermessensspielraum, heisst es in der Motion. Positives Verhalten könne umgehend belohnt werden. Mit den heutigen Sanktionsmöglichkeit dauere es «viel zu lange», bis eine Person mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen habe. Die Regierung hatte den Vorstoss abgelehnt. Eine Motivationszulage in der Sozialhilfe hatte der Landrat 2014 abgeschafft. Gemäss Regierung waren Nutzen und Wirksamkeit der Zulage zu unklar. Der Forderung der Motion werde bereits mit der Mitwirkungspflicht Rechnung getragen. Per 2016 hatte die Regierung den Grundbedarf zudem gekürzt. Für eine Einzelperson beträgt er beispielsweise 986 Franken pro Monat.


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