Schulsozialarbeit im Baselbiet künftig auch auf Primarstufe

  19.04.2018 Baselbiet, Politik, Bildung

 

Die Einführung der Schulsozialarbeit auf Primarstufe ist für die Gemeinden als Schulträger freiwillig. Verabschiedet hat der Landrat zudem Änderungen beim Schulsozialdienst auf der Sekundarstufe. Der Kanton kann diese Aufgabe künftig an die Gemeinden übertragen.

Die Gemeinden wiederum dürfen die Primar-Schulsozialarbeit an den Kanton delegieren, was zu kleine Pensen verhindern soll. Zudem können Kanton und Gemeinden diese Aufgabe auch an private Organisationen auslagern. Gemeinden dürfen im Weiteren ihre Schulsozialdienste auf andere Gemeinden übertragen. sda. 


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