Richtplan-Anpassung zu Deponien im Baselbiet in Vernehmlassung

  25.04.2018 Baselbiet, Politik, Bauprojekte, Energie/Umwelt

 

Im Kantonalen Richtplan (KRIP) festsetzen will die Regierung konkret die Standorte Baholde in Hölstein, Tannenried in Sissach, Isental in Diegten sowie Schäftlete/Chlus auf dem Gebiet der Gemeinden Blauen und Zwingen, wie es in einer Mitteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion von heute Mittwoch heisst.

Zusätzlich gibt die Regierung die Erweiterung von bestehenden Deponien für Bauschutt in die Vernehmlassung. Vergrössert werden sollen die Deponien Höli in Liestal, Bruggtal in Bennwil sowie Elbisgraben in Füllinsdorf.

Insgesamt rechnet der Kanton für die kommenden 15 bis 20 Jahren mit einem Deponie-Volumenbedarf von 15,5 bis 18 Millionen Kubikmeter - ohne Einberechnung des Exports von jährlich rund 400\'000 Kubikmeter Aushubmaterial ins Ausland. Ende 2016 hatte im Baselbiet ein bewilligtes Restvolumen von 3,5 Millionen Kubikmeter bestanden.

Neue Deponiestandorte 2016 gescheitert

Mit den Erweiterungen und den neuen Deponiestandorten ist gemäss Mitteilung ein Volumen von 20 bis 24 Millionen Kubikmeter möglich. Die genauen Deponieperimeter und die Volumen würden indes erst mit der Nutzungsplanung und im Rodungsverfahren festgelegt und nicht mit dem Richtplan-Eintrag. Dabei hätten Grundeigentümer und Standortgemeinden ein «gewichtiges Wort» mitzureden.

Die Baselbieter Stimmberechtigten hatten sich im November 2016 mit 53 Prozent Nein-Stimmen gegen die Aufnahme von drei neuen Deponiestandorten in den KRIP ausgesprochen. Vorgesehen hatte der Kanton diese in den Gemeinden Blauen, Zwingen und Aesch. Gegner der Standorte in Zwingen und Laufen haben sich daran gestört, dass für die Realisation zwei Quellen hätten stillgelegt werden müssen.

Weitere Anpassungen am Richtplan, welche die Regierung nun in die Vernehmlassung schickt, betreffen etwa die Verkehrsinfrastruktur. Zudem soll je ein neues Objektblatt für Wildtierkorridore, Abwasser und den Erlebnisraum Augusta Raurica geschaffen werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 4. Mai bis zum 4. August. sda. 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote