Landratskommission will bei Baselbieter Gerichten weniger sparen

  11.04.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen, Justiz

 

Die Kommission stelle sich gegen Effizienzmassnahmen an den Baselbieter Gerichten, die rein auf finanziellen Überlegungen aufbauen, heisst es in dem gestern erschienenen Kommissionsbericht. Die Gerichte wollten mit den beantragten Änderungen jährlich insgesamt 450\'000 Franken einsparen.

 

Abgelehnt hat die Kommission etwa eine Reduktion des Pensum des Kantonsgerichtspräsidiums und des Kantonsgerichtsvizepräsidiums sowie eine Aufteilung der Leitungsaufgaben zwischen diesen beiden Amtsträgern. Um eine Institution wie das Kantonsgericht kompetent führen zu können, sei ein gewisses Pensum unabdingbar. Und die Aufgabenteilung würde zu viele Reibungsverluste schaffen.

Die Kommission lehnte auch ein vorgesehenes Rotationsprinzip für das Kantonsgerichtspräsidium ab. Ebenfalls stellte sie sich gegen die neu geplante Stelle eines Gerichtssekretärs. In dieser hätten bisherige Aufgaben von Gerichtsverwalter und Erstem Gerichtsschreiber zusammengelegt werden sollen - letztere Stelle zu streichen ist indes für die Kommission in Ordnung.

Für Retuschen

Die Kommission lehnte im Weiteren eine Änderung ab, wonach nur noch ein Friedensrichter pro Kreis gewählt hätte werden sollen. Mit zwei Richtern sei das politische Meinungsspektrum besser abzudecken, heisst es im Bericht. Beibehalten will die Kommission auch die Fünferkammer am Verwaltungsgericht. Vorgesehen hatte die Vorlage hier als Regel neu eine Dreierbesetzung.

Anderen geplanten Änderungen stimmt die Kommission hingegen zu: So soll künftig der Landrat anstelle der Stimmberechtigten die Zivilkreisgerichte wählen. Dies bedingt einer Änderung der Kantonsverfassung.

Änderungen sind auch bei der Zusammensetzung und der vom Landrat vorgenommenen Wahl zur Besetzung der Geschäftsleitung der Gerichte vorgesehen. Insgesamt sollen mit der Vorlage neben der Verfassungsänderung Anpassungen an sechs Gesetzen und am Gerichtsorganisationsdekret vorgenommen werden.

Lohneinreihung überprüfen

Die Beschlüsse der Kommission führen dazu, dass die geplanten Einsparungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können. Die Kommission wolle die Diskussion über die Einsparmöglichkeiten an den Gerichten in einem «geeigneteren Rahmen» angehen. Kosteneinsparungen sollen dabei nicht über Änderungen an den Strukturen, sondern über eine Analyse der Lohneinreihung angegangen werden.

Die Kommission habe sich daher dafür ausgesprochen, die Lohneinreihungen aller Mitarbeitenden der Gerichte zu überprüfen. Zuvor sei mehrfach Kritik an einer - historisch entstandenen - zu hohen Einreihung der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber geäussert worden. Jene Überprüfung soll indes losgelöst von der Vorlage mittels Postulat angestossen werden. sda. 


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