Baselland soll Ärzteweiterbildungs-Konkordat beitreten

  18.04.2018 Baselbiet, Politik, Gesundheit

Für den Beitritt argumentiert die Regierung mit der nationalen Solidarität und Sicherstellung einer bedarfskonformen Anzahl von Fachärztinnen und -ärzten. Gemäss der WFV ist pro Assistenzärztin und -arzt ein jährlicher fixer Mindestbeitrag von 15\'000 Franken an die Kosten der Weiterbildungsstätten (Spitäler) zu entrichten.

Baselland rechnet für den interkantonalen Ausgleich via WFV mit jährlichen Kosten von rund 370\'000 Franken im Jahr (Kostenbasis 2015). Kommen jedoch zwei weitere Staatsverträge zustande, kippt der Baselbieter Anteil von einer Zahlung ins Positive zu einer Zuwendung von rund 550\'000 Franken im Jahr.

Konkret geht es dabei um den «Staatsvertrag über die Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung» und jenen zur «paritätischen Weiterbildungsfinanzierung von Assistenzärztinnen und -ärzten am Universitätsspital Nordwest (USNW)», wie es weiter hiess. sda.


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