Wohnkosten-Initiative für teilweise ungültig erklärt

  22.03.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

 

Wegen der einseitigen Berücksichtigung des Hauseigentümerverbands verstosse die Bestimmung zur Konsultativkommission gegen das Gebot der Rechtsgleichheit, hatte ein Rechtsgutachten festgestellt.

Anders als von der Regierung beantragt beschloss der Landrat indes, den mit der Wohnkosten-Initiative vorgesehenen Abzug für ein Arbeitszimmer für rechtsgültig zu erklären. Die Regierung hatte argumentiert, dass der Abzug die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Steuerharmonisierungsgesetz verletze.

Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats erachtete die Rechtsprechung indes nicht als Argument für eine Ungültigerklärung. Politisch gewollte Veränderungen würden kaum mehr möglich, wenn die Anliegen einer Initiative bereits durch eine - «im Kern dynamische» - Rechtsprechung unterbunden werden könnten.

Die Wohnkosten-Initiative verlangt eine eine Reduktion der Eigenmietwerte und eine Erhöhung der Pauschalabzüge für Liegenschafts-Unterhaltskosten. Sie will verhindern, dass der Grossteil der Selbstnutzer von Wohneigentum als Folge eines Bundesgerichts-Urteils weit über der 60-Prozent-Eigenmietwert-Limite eingestuft werden.

Inhaltlich wurde die Initiative am Donnerstag im Landrat nicht besprochen. Die Regierung hatte Anfang März einen Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. sda. 


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