Schiffshavarie in Basel wird am Baselbieter Kantonsgericht weiterverhandelt

  09.03.2018 Baselbiet, Wirtschaft, Verkehr

Dieser Schritt sei erfolgt, weil der Vergleich Schadensersatzforderungen der Schiffsbesitzerin Schweizer Wasserbau AG gegenüber den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) nicht beinhaltet habe, sagte ein Vertreter der Schweizer Wasserbau AG aus Birsfelden BL am Freitag der Nachrichtenagentur sda. Diese Forderungen würden rund eine Million Franken betragen.

Gestritten wird in erster Linie um Kosten betreffend Sicherung und Bergung von insgesamt rund 340\'300 Franken. Diese hatten die SRH der Schiffsbesitzerin der gekenterten «Merlin» verfügt. Dabei handelte es sich um Rechnungen der SRH, aber auch um Kosten Dritter, die zunächst durch die Rheinhäfen beglichen worden waren. Gegen die entsprechende Verfügung der SRH hatte die Schiffsbesitzerin Beschwerde eingereicht.

Ende Januar hatten sich die beiden Parteien vor dem Kantonsgericht auf einen Vergleich geeinigt - konkrete Inhalte von vor Gericht ausgehandelten Vergleichen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Vereinbart worden war indes die Widerrufsmöglichkeit. Der Prozess an der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Baselbieter Kantonsgerichts soll nun am 21. März wieder aufgenommen werden.

Das Kiesschiff «Merlin» war am 4. August 2014 ausser Kontrolle geraten und in Basel auf dem Rhein gekentert. Unterhalb der Dreirosenbrücke kollidierte es rheinabwärts treibend mit einem Passagierschiff. Als die beiden Schiffe zusammenstiessen, wurde ein weiteres Passagierschiff in Mitleidenschaft gezogen. Verletzt wurde niemand.

Die Staatsanwaltschaft führte die Havarie auf eine unglückliche Verkettung von Umständen zurück. Externe Gutachten und polizeiliche Ermittlungen hatten ergeben, dass dem Bootsführer des mit Schwemmsand beladenen Kiesschiffes kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Verfahren gegen die Beteiligten wurden eingestellt. sda.


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