Rolf Häring hat an der Metzgete alle Vorschriften eingehalten

  22.02.2018 Baselbiet, Gesellschaft, Wirtschaft, Gastronomie

Der Sissacher Metzger Rolf Häring wie auch die Veranstalter der öffentlichen Metzgete vom vergangenen Oktober haben sich in Bezug auf den Anlass in Sissach nichts zuschulden kommen lassen. Zu diesem Schluss gelangt die Baselbieter Staatsanwaltschaft (Stawa) bei der Behandlung zweier Strafanzeigen von Tierschützerin Beatrice Pfister. 

In der entsprechenden Nichtanhandnahmeverfügung, die der «Volksstimme» vorliegt, zieht die Staatsanwaltschaft das Fazit, dass weder Verstösse gegen die Tierschutzverordnung noch gegen die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle oder die Verordnung über die Hygiene beim Schlachten festgestellt werden konnten. Anlässlich der «Metzgete» wurde auch nicht gegen das Lebensmittelgesetz verstossen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Bis kommenden Montag haben die involvierten Parteien Zeit, gegen den Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht zu erheben. 


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