Der Landrat verabschiedet Änderungen beim Denkmalschutz

  08.02.2018 Baselbiet, Gesellschaft, Gemeinden, Bauprojekte

Der Landrat verabschiedete die Änderungen des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes (DHG) mit 67 zu 16 Stimmen. Das für Gesetzesänderungen ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr wurde damit exakt erreicht. Gegen die Anpassungen stimmten einzelne Landrätinnen und Landräte von SP, Grünen/EVP und GLP/G-U.

Mit den Änderungen wird im DHG explizit festgelegt, dass Kulturdenkmäler «denkmalverträglich» und angemessen genutzt werden können. Sie können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke verändert werden. Dabei muss ihr Wert berücksichtigt werden.

Einverständnis der Eigentümer

Präzisiert werden im Gesetz ferner die Bestimmungen zu den Schutzstufen für Kulturdenkmäler. Unterschieden wird dabei zwischen kantonal schützenswerten sowie kommunal schützenswerten oder erhaltenswerten Kulturdenkmälern. Kommunale Kulturdenkmäler können die Gemeinden in Zonenplänen ausscheiden und bezeichnen.

Kantonale Kulturdenkmäler werden vom Regierungsrat in das kantonale Inventar aufgenommen. Im Gesetz festgehalten wird auch, dass eine solche Aufnahme nur mit Einverständnis der Eigentümerschaft erfolgen kann. Gemäss Vorlage entspricht dies der heutigen Praxis. An einer Enteignungsmöglichkeit wird indes festgehalten.

Bauleute in Fachkommission

Eine Veränderung gibt es ferner bei der Zusammensetzung der kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission. Dem siebenköpfigen Gremium aus verwaltungsunabhängigen Personen müssen neu mindestens drei praktisch tätige Bauleute aus der Baubranche angehören.

Die Kommission muss als Beratungsgremium von Kanton und Gemeinden zudem die Finanzierbarkeit, energetische Optimierungsmöglichkeiten sowie den Grundsatz der verdichteten Bauweise berücksichtigen.

Weiter wird im Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Kommission und Gemeinden festgeschrieben. Genauer umschreiben wird ferner die Definition des Umgebungsschutzes der kantonal geschützten Kulturdenkmäler. Fachinventare und Resultate aus wissenschaftlicher Erforschung von Kulturdenkmälern müssen zudem neu veröffentlicht werden.

Erste Vorlage zurückgewiesen

Ausgelöst worden war die DHG-Revision durch eine Motion aus der FDP-Fraktion, die der Landrat 2010 überweisen hatte. Verlangt wurde mit dem Vorstoss eine Überprüfung des Gesetzes mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit, den Eigentumsschutz sowie Energiemassnahmen.

Eine erste Vorlage zur Änderung des DHG hatte das Parlament jedoch 2015 zurückgewiesen. Die vorberatende Landratskommission hatte damals bemängelt, dass die Vorlage keine Verbesserungen bringe. Sie hielt zudem fest, dass sie keine Aufweichung der Schutzbestimmungen wünsche. sda. 


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