Sechs Projekte zur Aufgabenteilung im Kanton Baselland gestartet

  29.01.2018 Baselbiet, Politik, Gemeinden

Reformbedarf orten Regierung und VBLG vordringlich im Ausbau der Gemeindeautonomie und der regionalen Gemeindezusammenarbeit, jedoch nicht in der Übertragung von ganzen Aufgabenbereichen vom Kanton an die Gemeinden, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von heute Montag heisst. 24 Sachgebiete seien dazu auf Relevanz für eine Aufgaben- und Kompetenzverschiebung untersucht worden.

Dazu wurde der Prozess «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS) vor Jahresfrist angeschoben und ein Steuerungsausschuss mit Vertretern von Kanton und Gemeinden eingesetzt. In erster Linie bestehe Handlungsbedarf in klassischen Gemeindeaufgaben wie Raumplanung, Altersbetreuung, Bildung, Sozialhilfe und Wasserversorgung.

Konkret soll beispielsweise die Zuständigkeit zur Festlegung der Pflegenormkosten für die Langzeitpflege von der Regierung an die Gemeinden oder an Versorgungsregionen übertragen werden. Bei Raumplanung und Wasserversorgung geht es um Abgrenzungen, und bei der Bildung um den Berufsauftrag für Lehrpersonen und die Führungsstrukturen im Bereich der Schulen.

Beschlossen werden Projekte jeweils einzeln von Regierung und VBLG. Unterschieden wird dabei zwischen VAGS-Projekten und sogenannten VAGS-Projekten light. Letztere sind aufgrund personeller oder funktionaler Gegebenheiten nicht zwingend paritätisch zusammengesetzt. Projekte werden mit Beschlüssen von Regierung und VBLG sowie falls nötig einer Landratsvorlage abgeschlossen.

Die Regierung und VBLG hatten sich Ende 2016 auf einen gemeinsam gestalteten Prozess zur Aufgabenteilung verständigt. Im Mai 2017 nahmen die Stimmberechtigten eine Verfassungsänderung deutlich an. Aufgaben werden neu gemäss Subsidiaritätsprinzip vorrangig den 86 Gemeinden übertragen, die ihrerseits zu einer mehr Zusammenarbeit verpflichtet werden. sda. 


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