Regierung nimmt zweiten Anlauf für Sonderpädagogik-Reform

  25.01.2018 Baselbiet, Bildung, Finanzen

Mit einer Änderung des Bildungsgesetzes, welche die Regierung bis am 4. Mai in die Vernehmlassung gibt, will sie «die Angebote der speziellen Förderung und der Sonderschulung konsolidieren». Die vorhandenen Mittel sollen nicht nur in individuelle Förderung fliessen, sondern auch in die Unterstützung der ganzen Klasse.

Weiter sollen Lektionen gebündelt und administrative Abläufe vereinfacht werden. In begründeten Fällen will die Regierung zulassen, dass ein Ressourcenpool überschritten wird, dies um maximal 30 Prozent und jeweils nur mit einer Kostengutsprache der Gemeinde und grünem Licht des Amtes für Volksschulen.

Auslöser der Reform ist das Urnen-Ja des Baselbiets von 2010 zum Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Die erste Umsetzungs-Vorlage haben FDP und SVP gekippt. Vor allem die integrative Schulung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf wurde als Gefahr für das Bildungsniveau der ganzen Klasse kritisiert. Die Rechte fürchtete zudem Kosten.

Sparen ohne klaren Auftrag
Der Landrat schickte die erste Version darauf mit 45 gegen 33 Stimmen zurück an den Absender. Im Entwurf der neuen Vorlage schreibt die Regierung nun rückblickend, «ein spezifischer Auftrag war mit dieser Rückweisung nicht verbunden». Die Direktion habe die Konzeption seither weiterentwickelt.

Eine Tabelle in der neuen Vorlage dokumentiert von 2010 bis 2016 in Primar und Sek I eine gute Verdoppelung des Anteils der Lernenden mit Integrativer Spezieller Förderung auf gut sechs Prozent. Gleichzeitig sank die Schülerzahl mit Separativer Spezieller Förderung um gut einen Fünftel auf unter vier Prozent.

Die Vorlage stellt für Gemeinden (primär Primar) und Kanton (primär Sek I) je Einsparungen von insgesamt gut einer Million Franken gegenüber den Kosten von 2015 in Aussicht (den letzten greifbaren Zahlen), dies bei Modell-Kostenanteilen von rund 69 respektive 64 Millionen Franken. (sda.)


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