Fast 3300 Steuersünder in den beiden Basel zeigen sich selbst an

  11.01.2018 Basel, Baselbiet, Finanzen

 

Mit 1997 Selbstanzeigen sei 2017 erneut ein Rekord verzeichnet worden, teilte die Finanz- und Kirchendirektion Baselland am Donnerstag mit. Der bisherige Höchststand war 2016 mit 797 Selbstanzeigen registriert worden. Ein Jahr zuvor waren es noch 345 Fälle gewesen.

30 Millionen im grössten Einzelfall

Bearbeitet haben die Baselbieter Behörden letztes Jahr 821 Dossiers von solchen Steuersündern. Dabei kamen Vermögenswerte von insgesamt 105,3 Millionen Franken zusammen, von denen der Fiskus zuvor nichts gewusst hatte. Im grössten Einzelfall ging es um 30 Millionen Franken.

Die Nachsteuern, die dem Kanton Baselland aus den Selbstanzeigen zuflossen, erhöhten sich im vergangenen Jahr von 6,4 auf 11 Millionen Franken. Dem Bund flossen 2,8 Millionen Franken zu, gegenüber 1,3 Millionen Franken 2016.

In Basel-Stadt wurden 2017 nach Auskunft des Finanzdepartements 1342 Selbstanzeigen verzeichnet. Von diesen wurden bisher 440 bearbeitet, was zu Nachsteuern von 10,3 Millionen Franken führte.

Vor allem Liegenschaften im Ausland gemeldet

Zutage gefördert wurden aus diesen 440 Fällen Vermögen von 781 Millionen Franken. In den beiden Vorjahren hatten sich die aus einer tieferen Zahl von behandelten Dossiers resultierenden Vermögen auf 828 Millionen respektive 1,5 Milliarden Franken (2015) belaufen.

Sowohl in Basel-Stadt wie auch in Baselland wird die hohe Zahl der Selbstanzeigen auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) zurückgeführt. Dank diesem erhalten die Kantone erstmals per 1. Oktober 2018 Informationen über ausländische Finanzanlagen von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Gemeldet worden seien letztes Jahr vor allem namentlich ausländische Liegenschaften, hält die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion fest.

Steuersünder können sich in der Schweiz seit 2010 einmal im Leben straflos selbst anzeigen. Sie müssen zwar die ausstehenden Steuern der letzten zehn Jahre plus Verzugszins nachzahlen, werden jedoch für die Hinterziehung nicht zusätzlich gebüsst. Mit dieser «kleinen Steueramnestie» sollen Steuerpflichtige dazu motiviert werden, bisher unversteuerte Einkünfte und Vermögen der Legalität zuzuführen. sda. 


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