Eile mit Weile beim FEB-Gesetz

  11.01.2018 Baselbiet, Gemeinden, Bildung

Seit einem Jahr besteht für Baselbieter Gemeinden die Pflicht, den Bedarf an familienergänzender Betreuung bei ihren Einwohnern periodisch zu erheben und dafür zu sorgen, dass dieser entsprechend gedeckt wird – entweder durch die Unterstützung von eigenen oder ansässigen Betreuungsinstitutionen (Objektfinanzierung) oder durch direkte Beiträge an die Erziehungsberechtigten (Subjektfinanzierung). Das schreibt das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) vor, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Baselbiet fördern soll. 

Ein Blick auf die vom Kanton veröffentlichten Ergebnisse aus den Bedarfserhebungen zeigt allerdings: Die Gemeinden scheinen es nicht gerade eilig zu haben.


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