Baselbieter Kantonsgericht: Lehrervereins-Initiative doch gültig

  25.01.2018 Baselbiet, Politik, Bildung

 

Die formulierte Initiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» will im Bildungsgesetz explizit den Stand vom 1. Januar 2016 festschreiben als Basis für die per Dekret festzulegende Lektionenzahl sowie Vor- und Nachbereitungszeit an den Schulen. Das Kantonsparlament hatte dies jedoch am vergangenen 19. Oktober mit 70 gegen 4 Stimmen aus dem Text gestrichen.

Die Regierung hatte beantragt, die Initiative teilweise ungültig zu erklären. Gemäss ihrer Vorlage würde der Originaltext dem Parlament vorschreiben, das Dekret in einer bestimmten Weise auszugestalten. Gemäss Kantonsverfassung könnten jedoch nur Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen Gegenstand einer Initiative sein; Dekrete erlassen dürften nur Regierung und Parlament.

«In dubio pro populo»
Das fünfköpfige Kantonsgericht argumentierte in seiner Rolle als Verfassungsgericht nun unisono «in dubio pro populo»: Übergeordnete Rechtssetzungskompetenzen würden nicht eindeutig verletzt, und im Zweifel sei die direkte Demokratie über das Legalitätsprinzip zu stellen, war der Tenor der einstündigen formaljuristischen Beratung.

Ein Volksentscheid gebe dem Inhalt am Ende eine höhere Legitimität, sagte der referierende Richter - und das Volk könne die Initiative ja auch ablehnen. Die Initianten hätten zudem auch anstatt eines Stichdatums die entsprechenden Zahlen nennen können; so eine Delegationsnorm mit präzisen Vorgaben wäre zulässig gewesen.

Laut dem Gerichtspräsidenten wird die Gewaltentrennung jedenfalls nicht verletzt. Ein Richter sagte, mangels Verwaltungsinitiative im Kanton werde eben mancher Stoff auf Gesetzesebene verarbeitet. Zudem sei «nicht ganz unschlau», einen Punkt im Gesetz für das Dekret festzuschreiben anstatt direkt, da dies rascher Änderungen erlaube.

Kosten zulasten Kanton
So wurde die Beschwerde gegen den Landratsentscheid mit 5 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Entsprechend wurde den Initianten eine Parteientschädigung für ihre Anwaltskosten von rund 4500 Franken sowie für ein Rechtsgutachten von 2160 Franken zugesprochen.

Inhaltlich hatte der Landrat zur Initiative des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB) noch nicht Stellung genommen. Nach dem Gerichtsentscheid zur Gültigkeit muss dazu nun die Regierung ihre inhaltliche Stellungnahme dem Landrat vorlegen; diese ist bereits in Arbeit.

Die Initiative will den Schutz «essentieller Rahmenbedingungen» im Bildungsgesetz verankern. Der LVB befürchtet, dass nach mittlerweile drei Sparpaketen des Kantons, welche die Schulen «in erheblichem Masse» träfen, noch weitere Abbaupläne auf Schulen zukommen. (sda.)


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