Baselbieter Regierung hält an Abfederungsmassnahmen bei der Pensionskasse fest

  08.12.2017 Baselbiet, Politik, Finanzen

Wesentliche Änderungen wurden gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nicht vorgenommen, wie es in einer Mitteilung der Finanz- und Kirchendirektion von heute Freitag heisst. Trotz schlechterer Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) wolle die Regierung am bisherigen Leistungsziel festhalten.

Das modellmässige Leistungsziel für die Altersrenten soll damit weiter 60 Prozent des letzten versicherten Lohns betragen. Den Umwandlungssatz will die Regierung ab 2019 bis 2022 schrittweise von 5,8 auf 5,4 Prozent senken. Weil der Satz so nicht wie von der BLPK vorgesehen auf 5 Prozent sinkt, muss der Kanton einen Umlagebeitrag in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken leisten.

Zur Finanzierung des Leistungsziels will die Regierung zudem die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge um 1,4 Prozentpunkte erhöhen. Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge. Bislang übernahm der Kanton die gesamten Verwaltungskosten, und von den Risikobeiträgen zahlte er 55 Prozent.

Mehrkosten für Kanton und Arbeitnehmende

Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages will die Regierung zur Finanzierung auf Seiten des Kantons zudem den Rententeuerungsfonds aufheben. Unter dem Strich entstehen dem Kanton so Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein.

Mit den geplanten Massnahmen will der Kanton auf einen Beschluss der BLPK vom Dezember 2016 reagieren. Wegen der schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten senkt diese den technischen Zinssatz per 2018 von 3 auf 1,75 Prozent.

Ohne Gegenmassnahmen würden die künftigen Altersrenten um bis zu 14 Prozent sinken. Im Weiteren werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60 Prozent der Alters- und Invalidenrenten gesenkt.

Gegenteilige Haltungen der Parteien

Bei den politischen Parteien gingen die Meinungen in der Vernehmlassung weit auseinander, wie es in der Mitteilung weiter heisst. SVP und FDP seien gegen jegliche zusätzliche finanzielle Leistungen des Kantons für seine Angestellten.

SP, Grüne und Grüne-Unabhängige verlangten, wie auch von der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP) gefordert, zwei verschiedene nach Alter abhängige Umwandlungssätze sowie eine zusätzliche Abfederungseinlage von 40 Millionen Franken. Zusätzliche Abfederungsmassnahmen wolle auch die politische Mitte, die aber grundsätzlich hinter dem Vorschlag der Regierung stehe.

Ohne zusätzliche Abfederungseinlage, wie dies von der Regierung vorgesehen ist, beträgt die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden bis zu 7 Prozent. Der in der ersten Jahreshälfte 2018 erwartete Entscheid des Landrats wird abschliessend sein, da es sich um eine Änderung eines Dekrets handelt.

Bessere Verzinsung für 2017

Für das Kapital der aktiven Versicherten hat die Regierung für das Jahr 2017 im Weiteren eine Verzinsung von 3 Prozent empfohlen - aufgrund der bisher guten Anlageperformance der BLPK. Damit will sie die angestrebte Durchschnittsverzinsung von 1,5 Prozent erzielen. In den letzten beiden Jahren betrug die Verzinsung nur 0,875 und 0,625 Prozent.

Eine Verzinsung von 3 Prozent bedeutet gemäss Mitteilung indes einen Zinsaufwand von 50 Millionen Franken, der zu Lasten der Deckungslücke der Pensionskasse geht. Die Verzinsung wird jährlich von der paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission des Vorsorgewerkes Kanton festgelegt. sda.


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