Regierung gegen Verkauf von Kantonsspital

  08.11.2017 Baselbiet, Politik, Gesundheit, Finanzen

Bei einer Privatisierung würde der direkte Einfluss des Kantons auf ein Spital über die Formulierung von Versorgungszielen in der Eigentümerstrategie wegfallen, heisst es in einer Antwort der Regierung vom Mittwoch auf mehrere Vorstösse aus dem Landrat. Dennoch müsste der Kanton sicherstellen, dass die Bevölkerung weiterhin Zugang zu allen notwendigen Spitalleistungen erhält.

Ein Käufer würde das KSBL ausserdem wohl in der Gewissheit übernehmen, dass er für seine Angebote einen entsprechenden Leistungsauftrag vom Kanton erhält, schreibt die Regierung weiter. Neben der Versorgungs- müsste vor einer Privatisierung ausserdem die Eigentümersicht genauer analysiert werden.

Vorgaben, wie etwa aus regionalpolitischen Gründen an mehreren Standorten medizinische Leistungen anzubieten, könnten den Unternehmenswert schmälern. Werde die Eigentümerrolle vollständig aufgegeben, könnte der derzeitige wirtschaftlich schlechte Zustand des KSBL gemäss Regierung zudem zu einem Abschreiber in dreistelliger Millionenhöhe führen.

Grundsatzdebatte im Landrat ermöglichen

Mit der Vorlage will die Baselbieter Regierung dem Landrat eine Grundsatzdiskussion über die künftige Stossrichtung des KSBL ermöglichen. Dies soll vor einer Debatte über die Staatsverträge für eine gemeinsame Gesundheitsplanung und Spitalgruppe mit dem Kanton Basel-Stadt geschehen. Neben den Varianten «Verkauf» und «Zusammenschluss mit Dritten» zeigt der Bericht auch Chancen und Risiken eines weiteren Alleingangs des KSBL auf.

Eine «Optimierung im Alleingang» habe der KSBL-Verwaltungsrat im Sinne eines «Plans B» zur Spitalgruppe bereits geprüft. Ambulante und stationäre Leistungen würden wo möglich und betrieblich sinnvoll jeweils an einem Standort konzentriert, um Doppelspurigkeiten abzubauen. Das Angebot würde sich indes gemäss Regierung weitgehendst mit jenem der gemeinsamen Spitalgruppe decken.

Wettrüsten bei Alleingang befürchtet

Bei einem Alleingang befürchtet die Regierung jedoch ein Wettrüsten zwischen dem KSBL und dem Universitätsspital Basel (USB). Weitere Überkapazitäten würden aufgebaut, die über Prämien- oder Steuergelder berappt werden müssten. Während der Optimierung der KSBL-Standorte könnte es zudem zu erhebliche Patientenverlusten an Private und das USB kommen.

Ein grosses Potential für Verbesserungen sieht die Regierung in ihrem Fazit daher weniger bei der Frage der Eigentümerschaft, sondern auf der Planungs- und Regulationsseite. Dieses Potential wolle sie gemeinsam mit Basel-Stadt angehen. Dabei soll etwa auch geprüft werden, ob Spitalleistungen teilweise über Ausschreibungen vergeben werden sollen.

Die Staatsverträge für eine gemeinsame Gesundheitsplanung und Spitalgruppe sollen gemäss der Vorlage Anfang Februar 2018 unterzeichnet werden. In Betrieb gehen soll die gemeinsame Spitalgruppe 2020.

Das KSBL entstand per Anfang 2012 als öffentlich-rechtliche Anstalt durch die Fusion der Spitäler Liestal, Bruderholz und Laufen, die zuvor in die Baselbieter Kantonsverwaltung integriert gewesen waren. Das KSBL befindet sich vollständig in Kantonsbesitz. sda


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