Landrat steht hinter neuem Altersbetreuungs- und Pflegegesetz

  02.11.2017 Baselbiet, Politik, Gesundheit

Die bisherige Fokussierung auf die stationäre Langzeitpflege hat gemäss Landratsvorlage zu Fehlanreizen sowohl bei der Bedarfsplanung wie auch bei der Finanzierung geführt. Das APG will daher auf mehr Effizienz und bessere Steuerung zielen.

Fördern will der Kanton Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen. Für die Förderung von Projekten zum betreuten Wohnen und zum Aufbau einer integrierten Versorgung beantragt die Regierung mit der Vorlage zwei Millionen Franken. Das Geld soll 2018 bis 2021 im Sinne einer Anschubfinanzierung fliessen.

Qualität kontrollieren

Neu geregelt werden sollen im APG ferner die Aufsicht und die Qualitätskontrolle. Einen definitiven Entscheid zum Gesetz fällt der Landrat erst nach der zweiten Lesung.

Kritische Voten gab es in der Parlamentsdebatte von der FDP: Das Gesetz richte sich nach einer Angebots- und nicht einer Nachfrage-Planung. Zudem würden neue Gremien geschaffen, und betreutes Wohnen wäre zu stark subventioniert. Die GLP/G-U-Fraktion bekundete zudem Mühe etwa mit den vorgesehenen Verbundsregionen.

Befürworter hielten dagegen, dass das Gesetz zu einer sinnvollen Versorgungsplanung führe. Zudem sei es wichtig, die heutigen Fehlanreize zu eliminieren. Gesundheitsdirektor Thomas Weber sagte, dass die Gemeinden die Änderungen begrüssen würden. Schon jetzt würden einzelne erfolgreich zusammenarbeiten.

Verzicht auf Investitionsbeiträge

Eines der Kernelemente der Reform ist der Verzicht auf kantonale Investitionsbeiträge für Neu-und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen. Von 2006 bis 2016 hatte Baselland dafür insgesamt 244 Millionen Franken ausgerichtet. Bis 2020 sind noch Investitionen von 69 Millionen und Abschreibungen von 17 Millionen Franken vorgesehen.

Im Wesentlichen bleiben die Gemeinden für die Betreuung im Alter zuständig und sollen mehr Kompetenzen bekommen. Grösste Neuerung für sie sind die neu geplanten Verbundregionen: Gemeinden müssen sich innert drei Jahren nach Inkrafttreten zusammentun für ein gemeinsames Versorgungskonzept samt Beratung, was zu Kosten führt.

Abgelehnt hat das Parlament am Donnerstag Anträge gegen die geplante Ausbildungsplätze-Verpflichtung und für eine Streichung der vorgeschriebenen Beiträge des Kantons an Kurse für Bezugspersonen. Angenommen wurde hingegen ein Antrag, dass sich die Zinsen bei Rückforderungen künftig nach dem Referenzzinssatz richten sollen.

Für die zweite Lesung haben einzelne Fraktionen weitere Anträge angekündigt, etwa zur Frage, ob weiter die einzelnen Gemeinden oder wie geplant die Verbundsregionen für die Aushandlung der Tarife mit dem Leistungserbringern zuständig sind. sda. 


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote