Gemeinden müssen Neubewertungsreserven auflösen

  29.11.2017 Baselbiet, Politik, Gemeinden, Finanzen

Die Regierung hat zur Auflösung der Neubewertungsreserven eine Anpassung der Gemeinderechnungsverordnung verabschiedet, wie sie heute Mittwoch mitteilt. Gemeinden müssen die Auflösung in der Erfolgsrechnung als ausserordentliche Buchung separat auswiesen.

Mit dem Übergang auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) im Jahr 2014 wurden die Bilanzen der Gemeinden teilweise neu bewertet. Die Gemeinden mussten daher Neubewertungsreserven bilden, was durch die Auflösung von stillen Reserven geschah.

Per Ende des vergangenen Jahres resultierten in 70 der 86 Gemeinden Neubewertungsreserven von insgesamt 228 Millionen Franken. Diese nun ins ordentliche Eigenkapital zu übertragen wurde nach Angaben der Regierung vom Schweizerische Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor (SRS) empfohlen. sda. 


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