Baselbieter Wohnkosten-Initiative teilweise ungültig

  21.11.2017 Baselbiet, Politik, Finanzen

Die Initiative war von einem bürgerlichen Komitee mit über 21\'000 Unterschriften eingereicht worden. Teile davon verletzen jedoch Verfassungs- und Bundesrecht, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Zu diesem Schluss komme eine Rechtsgültigkeitsprüfung durch einen externen Gutachter.

Konkret verstosse die verlangte Bestimmung zur Wahl einer Konsultativkommission wegen der einseitigen Berücksichtigung des Hauseigentümerverbands gegen das Gebot der Rechtsgleichheit. Der ebenfalls vorgesehene Abzug für ein Arbeitszimmer verletze zudem die bundesgerichtliche Rechtssprechung zum Steuerharmonisierungsgesetz.

Die weiteren Forderungen des Volksbegehrens sind gemäss dem Gutachten rechtsgültig. Die verlangten Pauschalabzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten werden zwar als «kritisch hoch», aber nicht als bundesrechts- oder verfassungswidrig beurteilt. Zulässig wäre auch eine rückwirkende Inkraftsetzung der Anpassung des Steuergesetzes per 1. Januar 2016.

Gegenvorschlag in Arbeit
Die Wohnkosten-Initiative verlangt neben der Erhöhung der Pauschalabzüge für Liegenschafts-Unterhaltskosten eine Reduktion der Eigenmietwerte. Sie will verhindern, dass der Grossteil der Selbstnutzer von Wohneigentum als Folge eines Bundesgerichts-Urteils weit über der 60-Prozent-Eigenmietwert-Limite eingestuft werden.

Das Bundesrecht gibt vor, dass die Eigenmietwerte mit den kantonalen Steuerregelungen generell nicht unter 60 Prozent der jeweiligen Marktmiete liegen dürfen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts fielen die Werte im Baselbiet zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte.

Die Lausanner Richter hatten daher die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton als verfassungswidrig taxiert. Dadurch kommt es nach Angaben des Initiativkomitees für selbstnutzende Wohneigentümer zu einer massiven Steuererhöhung.

Die Regierung kündigte am Dienstag an, dass sie dem Landrat einen Gegenvorschlag zur Initiative unterbreiten will. Die Besteuerung von Wohneigentum solle dabei neu geordnet werden. (sda.)


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