Baselbieter Regierung lehnt Budget- und Finanzplananträge ab

  15.11.2017 Baselbiet, Politik, Finanzen

Die Regierung beantragt im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) aufgrund neuer Erkenntnisse vier Anpassungen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Zwei Änderungen haben Auswirkungen auf die Investitionsrechnung, die sich 2018 unter dem Strich um 4,1 Millionen auf 254,5 Millionen Franken verschlechtert.

In den kommenden zwei Jahren will die Regierung die Amortisationszahlungen durch das Kantonsspital Baselland (KSBL) aussetzen, die gemäss Darlehensverträgen neu fällig und pro Jahr 7,6 Millionen Franken betragen würden. Im Zusammenhang mit der geplanten Spitalgruppe mit Basel-Stadt ist vorgesehen, die Darlehen in Dotationskapital umzuwandeln, was den Substanzwert stärken soll.

Aus dem Investitionsbudget streichen will die Regierung dagegen 3,5 Millionen Franken für den «Margarethenstich». Die Stimmberechtigten hatten den Kredit für diese Tramverbindung Ende September abgelehnt.

Im Weiteren soll im AFP der neue Bundesbeitrag von 250\'000 Franken an die Römerstadt Augusta Raurica abgebildet werden. Zudem soll der Betrieb des Schlosses Ebenrain in Sissach von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wechseln, wo er in die Rechnung des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain integriert wird.

Vom Landrat eingereicht worden waren zehn Budgetanträge sowie zwölf Anträge zum Aufgaben- und Finanzplan. Die AFP-Anträge gibt es als Folge des neuen Baselbieter Finanzhaushaltsrechts in diesem Jahr zum ersten Mal. Damit können vorzeitig Änderungen zu den drei weiteren Finanzplanjahren beantragt werden.

Werden AFP-Anträge vom Landrat angenommen, werden sie direkt in den Aufgaben- und Finanzplan aufgenommen. Dabei kann es indes in den Budgets der Folgejahre zu finanziellen Anpassungen kommen, da AFP-Anträge kreditrechtlich nicht gleich verbindlich sind wie Budgetanträge. Im Gegensatz zum Budget werden die drei folgenden Finanzplanjahre vom Landrat nur genehmigt und nicht beschlossen.

Die Regierung lehnt indes sowohl sämtliche Budget-, wie auch AFP-Anträge ab. Sie wolle keine Erhöhung des Aufwandes, hält sie in der Mitteilung fest. Anträge waren von der SP- sowie der Grüne/EVP-Fraktion eingereicht worden und betreffen etwa Prämienverbilligungen, Spitalkosten, Bildung und Verkehr.

Die Beratung des Aufgaben- und Finanzplans ist im Landrat für den 13. und 14. Dezember terminiert. Entscheidet der Landrat gemäss den Anträgen der Regierung, würde sich in der Erfolgsrechnung des Budgets 2018 sowohl ein Mehraufwand wie auch ein Mehrertrag in der Höhe von je 0,3 Millionen Franken ergeben. (sda.)


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