TED-Schulweg-Streit: Kantonsgericht kippt Regierungsentscheid

  14.09.2017 Baselbiet, Gesellschaft, Bezirk Sissach, Bezirk Waldenburg, Bildung, Justiz

Der TED-Schulrat hatte verfügt, dass die Kinder ab 2016 mit öffentlichen Bussen zur Schule pendeln sollen. Dies, nachdem die Baselland Transport AG (BLT) ihren Vertrag über den separaten Schultransport mit der Kreisschule aus versicherungstechnischen Gründen gekündigt hat.

In der gestrigen Urteilsberatung beschäftigten sich die fünf Richter nicht etwa mit der Frage, ob es den Kindern zuzumuten sei, ihren Schulweg mit dem öffentlichen Verkehr zu bestreiten. Vielmehr spielte die Deutung eines Paragrafen im Kreisschulvertrag eine Rolle. Dort steht nämlich, es würden «Schülerinnen- und Schülertransporte» eingesetzt.

Nachdem die Baselbieter Regierung von diesem Paragrafen nicht auf eine Pflicht für einen separaten Schulbus schliessen wollte, hat das Kantonsgericht eine solche nun sehr wohl erkannt. «Mit Schülertransport kann kein Linienbus gemeint sein», sagte ein Richter. «Sonst hätte man stattdessen den öffentlichen Verkehr im Vertrag erwähnen müssen.»

Mehr dazu am Donnerstag in der «Volksstimme».


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