Baselbieter Apotheken können Impfangebot ausweiten

  07.09.2017 Baselbiet, Politik, Gesundheit

Neu kann in den Baselbieter Apotheken ab 1. Oktober neben der Grippeimpfung auch die Zeckenimpfung vorgenommen werden. Auch die Folgeimpfungen von Hepatitis A, B und A+B sowie Masern, Mumps und Röteln können in den Apotheken durchgeführt werden. Die Erstimpfung für diese Krankheiten fällt jedoch weiterhin in die Zuständigkeit der Ärzteschaft, wie das Amt für Gesundheit am Donnerstag mitteilte.

Grippeimpfungen können im Kanton Baselland schon seit zwei Jahren in Apotheken verabreicht werden. Das niederschwellige Angebot stosse bei der Bevölkerung auf Interesse, hält das Amt für Gesundheit fest.

2015 impften im Rahmen eines Pilotprojekts drei Apotheken insgesamt 234 erwachsene Personen. Letztes Jahr machten 1590 Personen von der Möglichkeit Gebrauch, sich in einer von nunmehr 25 Apotheken gegen Grippe impfen zu lassen.

Impfungen vornehmen können Apotheken nur, wenn sie dafür eine Bewilligung haben. Apothekerinnen und Apotheker brauchen neben der Bewilligung für selbständige Tätigkeit auch den Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme».

Für das Impfen müssen die Apotheken über einen abgetrennten Bereich verfügen, in dem sich auch eine Liege befindet. Geimpft werden können in Apotheken nur Personen ab 18 Jahren. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig. sda.


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