Rückweisung per Stichentscheid: Die Sozialhilfekosten-Neuregelung fällt durch

  31.08.2017 Baselbiet, Politik, Finanzen

Der Entscheid zur Rückweisung an die Finanzkommission fällte der Landrat mit Stichentscheid der Landratspräsidentin (EVP). Den Antrag auf Rückweisung gestellt hatte die Fraktion von GLP/G-U. Für die Rückweisung stimmten zudem SP und Grüne/EVP sowie einzelne Landrätinnen und Landräte von CVP/BDP, FDP und SVP.

Der Gegenvorschlag sah vor, mit einer Härtefallregelung einzelne Gemeinden bei ihren hohe Sozialhilfekosten zu entlasten. Eine tiefe Anforderung zur Gewährung der Härtebeiträge hätte im Finanzausgleichsgesetz festgeschrieben werden sollen. Vorgesehen war, dass die Regierung die Kriterien für die Vergabe auf dem Verordnungsweg regelt.

Gegenvorschlag zur Gemeinde-Initiative

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sollte der von elf Gemeinden im März 2016 eingereichten Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten gegenübergestellt werden. Die nicht formulierte Initiative hat eine bessere Verteilung der Kosten im Kanton zum Ziel.

Die Gemeinden argumentieren, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und Bezügern laufend stiegen - teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Damit könnten mehrere Gemeinden ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten.

Mehrere Fraktions- und Einzelsprecher - von Links, Grün und Mitte - sagten in der Landratsdebatte, der Gegenvorschlag gehe zwar in die richtige Richtung, sei aber insofern problematisch, als bei der Härtefallregelung die Gemeinden erst dann Geld erhielten, wenn sie «in der Armut» seien. Die Hilfe setze damit zu spät ein, was nicht nachhaltig sei.

Gegner des Rückweisungsantrags hielten dagegen, dass ein stärkeres Entgegenkommen nicht sinnvoll sei, da damit das Gleichgewicht im Finanzhaushaltsgesetz zu arg strapaziert werde. Zudem lege ja die Regierung die Vergabekriterien für den Härtebeitrag fest.

Mehrere Fraktionen und Einzelsprecher bekundeten in der Debatte Sympathien für die Ausgleichs-Initiative. Die Initiativ-Gemeinden schlagen einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor. Mit den restlichen 30 Prozent zulasten der Wohnsitzgemeinden soll die kommunale Steuerung erhalten werden.

Die Baselbieter Regierung sowie die Gegner der Initiative befürchten indes, dass dieser Systemwechsel zu Fehlanreizen führe. Eingeräumt hatten indes in der Landratsdebatte auch sie, dass für einzelne Gemeinden die Sozialhilfekosten eine starke Belastung sind.

Nettoaufwand von 68 Millionen Franken

Im vergangenen Jahr erhielten gemäss dem Statistischen Amt 8298 Personen im Baselbiet finanzielle Unterstützung von der Sozialhilfe, dies sind 2,9 Prozent der Kantonsbevölkerung. Der Nettoaufwand betrug 68 Millionen Franken. Pro Einwohner resultierte damit ein Nettoaufwand von 237 Franken.

Die Gemeinde Liestal wies mit 543 Franken die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Pratteln (467 Franken) und Grellingen (380 Franken). In den Gemeinden Burg und Nusshof gab es laut Statistischem Amt im vergangenen Jahr keine unterstützten Personen. sda. 


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