Baselbiet entscheidet über künftige Steuerung der Kantonsfinanzen

  29.08.2017 Abstimmungen, Baselbiet, Politik, Bildung, Finanzen

Kernpunkte des sogenannten Programms zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) sind eine mehrstufige Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans, der sich über vier Jahre erstreckt. Die Schuldenbremse verpflichtet den Kanton unter anderem zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre und gibt einen Mindestbestand an Eigenkapital vor.

Zudem soll die Schuldenbremse, welche die heutige Defizitbremse ersetzen würde, bei den Investitionen für einen angemessenen Selbstfinanzierungsgrad sorgen. Bei Nichteinhalten der Vorgaben soll zunächst das Budget überarbeitet werden. Danach sollen proportionale Kürzungen der Budgetkredite der einzelnen Dienstellen folgen. Erst danach soll es zu Steuererhöhungen kommen.

Die Regierung soll im Weiteren in einem laufenden Jahr eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Betroffene Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden, auch wenn das Parlament sie bereits bewilligt hat. Der Landrat verabschiedete die Vorlage mit 55 zu 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Gegenvorschlag zu SVP-Finanzinitiative

Gegen StäfiS stimmte im Parlament die SP-Fraktion. Sie kritisierte die proportionalen Kürzungen, die Kreditsperre und die ebenfalls vorgesehenen höheren Ausgabekompetenzen der Regierung. Künftig sollen nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50\'000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200\'000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) von Landrat bewilligt werden müssen.

StäfiS beinhaltet zudem einen Gegenvorschlag zu der von der SVP lancierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung», über die gleichentags abgestimmt wird. Die Initiative will insbesondere, dass neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Der Gegenvorschlag beinhaltet eine Referendumsmöglichkeit bei Änderungen am Einkommenssteuerfuss.

Die Initiative fordert zudem, dass Mehrausgaben jeweils zwingend in den Folgejahren mit Ausgabenkürzungen kompensiert werden müssen, wenn die Ausgaben und die Aufwendungen in der Staatsrechnung die Einnahmen überschreiten. Zudem gibt sie Vorgaben zum Eigenkapital.

Generelle Privatschulbeiträge

Im Weiteren wird über eine Streichung der generellen Privatschulbeiträge abgestimmt. Davon erhofft sich die Baselbieter Regierung langfristig einen Spareffekt von über 3 Millionen Franken pro Jahr. Bislang zahlt der Kanton während der obligatorischen Schulzeit generell 2500 Franken pro Kind für den Privatschulbesuch.

Eine vom Parlament verabschiedete Härtefallklausel soll jedoch auch ohne generelle Beiträge Kindern einkommensschwacher Haushalten einen Privatschulbesuch ermöglichen. Der Wechsel an eine Privatschule könne aus pädagogischen Gründen erfolgen oder weil ein Kind aus diversen Gründen in der staatlichen Schule keine erfolgreiche Laufbahn absolvieren könne.

Der Beitrag, der im Härtefall gewährt wird, soll maximal 2500 Franken pro Jahr betragen und vom Einkommen und Vermögen abhängen. Die Vergabepraxis soll die Regierung auf Verordnungsstufe festgelegen. Der Landrat sprach sich mit 65 zu 17 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Änderung des Bildungsgesetzes aus.

Der Verzicht auf die Subvention ist seit Jahren ein Thema. Die Massnahme war schon Teil jenes Sparpakets, das der Baselbieter Souverän 2012 abgelehnt hatte. Im November 2013 scheiterte Regierung zudem damit, die Privatschulbeiträge auf die Gemeinden zu überwälzen: Auf diese Vorlage trat das Parlament damals nicht ein.

Margarethenstich und Kündigungen

In einer Referendums-Abstimmung wird zudem über einen 14-Millionen-Kredit für den Bau der Tramverbindung Margarethenstich zwischen Binningen und Basel entscheiden. Diese soll eine schnellere und direkte ÖV-Verbindung aus dem Leimental zum Bahnhof SBB ermöglichen.

Die 365 Meter neuen Schienen liegen fast ausschliesslich auf Stadtboden. Baselland trägt zwei Drittel der Kosten, Basel-Stadt einen Drittel. Im Januar 2015 hatte der baselstädtische Grosse Rat 11,4 Millionen Franken bewilligt. Gegner kritisieren unter anderem die hohen Kosten und befürchten negative Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr.

Abgestimmt wird im Weiteren über die formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» der Liga Baselbieter Steuerzahler. Das Volksbegehren verlangt, dass Arbeitsverhältnisse von Kantonsangestellten künftig beidseitig ordentlich gekündigt werden können. Für die Kündigungen sollen die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) angewendet werden.

Das Parlament lehnte die Initiative mit Stichentscheid des Präsidenten knapp ab. Zuvor hatte es bereits flexiblere Kündigungsmöglichkeiten verabschiedet. Kündigungsgründe werden künftig nur noch beispielhaft und nicht mehr abschliessend im Gesetz aufgeführt. sda.


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