Gemeinsame Spitalgruppe beider Basel in Vernehmlassung

  03.07.2017 Basel, Baselbiet, Politik, Gesundheit

Seit der Vorstellung der Eckdaten der geplanten gemeinsamen Spitalgruppe vor Jahresfrist sind die Rechtsgrundlagen erarbeitet worden. Die Staatsverträge regeln auch die Beteiligungsstruktur und die Aktionärsrechte bei der zwecks Flexibilität vorgeschlagenen Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck - Rendite ist kein Ziel.

Insbesondere soll angesichts der heutigen Bewertungen auf Basel-Stadt etwa 71,5 Prozent des Kapitals der Spital-AG entfallen. Kurz vor der Fusion werden aktuelle Zahlen ermittelt. Für wichtige Beschlüsse ist im Verwaltungsrat jedoch ein Mindestquorum von 75 Prozent vorgesehen, was dem Baselbiet ein Vetorecht sichern soll.

Dies gilt etwa für die Wahl des Präsidiums oder Standortfragen, wie der baselstädtische Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger sagte. Er sprach von einem «fairen und praktikablen Modell» - 2016 war von gleichen Stimmrechten die Rede gewesen. Noch in Arbeit ist ein Aktionärsbindungsvertrag, mit dem die Regierungen ihre Steuerung der Spital-AG koordinieren wollen.

GAV folgt

Der Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber sprach von einer «Chance des Jahrzehnts», die sich beiden Basel mit der Spitalgruppe biete. Weiterhin im Visier ist ein späterer Einbezug der Nordwestschweizer Bezirke der Kantone Aargau und Solothurn. Laut Weber ist dort Bereitschaft dazu vorhanden.

Undenkbar ist für Weber, dass das Baselbiet mit seinem kleinen Kapitalanteil bei einer Erweiterung des Aktionariats ausgebootet würde. Baselland hat ein Kaufrecht für baselstädtische Anteile bis zur Hälfte; über je 50 Prozent ist gegenseitig ein Vorkaufsrecht vorgesehen.

Die Angestellten der Spitäler der beiden Kantone sollen einen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit harmonisierten Arbeitsbedingungen bekommen. Entlassungen sind laut Engelberger trotz Synergieabsichten nicht vorgesehen. Bei den Reorganisationen im Zuge der Fusion dürfe sich das Personal «auf Fairness verlassen».

Stadt-PK

Das Personal aller beteiligten Spitäler soll der baselstädtischen Pensionskasse angeschlossen werden. Dies soll im System der Teilkapitalisierung erfolgen, wie bisher beim USB. So müssen die Partner keine Wertschwankungsreserve sofort bereitstellen. Sowohl der Deckungsgrad als auch das Verhältnis Aktive/Rentner sei heute ähnlich, hiess es.

Diese PK-Lösung bringt den Spitalangestellten auch im Baselbiet eine baselstädtische Staatsgarantie, die gegebenenfalls der Landkanton entschädigen würde.

Laut Weber ginge es um einen einstelligen Millionenbetrag. Dass diese Staatsgarantie je zum Tragen kommt, hält auch er aber für unrealistisch: Es bräuchte eine Teilliquidation, also mindestens 250 gleichzeitig Austretende. Und solche Entscheide fälle die Generalversammlung, also die Kantone.

Langfristig soll sich gemäss Engelberger und Weber die Spital-AG einen ausreichend grossen Deckungsgrad sowie eigene Reserven erarbeiten, sodass sie ganz aus der Staatsgarantie entlassen werden kann.

Noch zu klären ist der konkrete Leistungsplan. Angesichts akuter Rekrutierungsprobleme im Gesundheitsarbeitsmarkt, auf die KSBL-Chef Jürg Aebi erinerte, kann man sich indes keine schlechten Bedingungen leisten.

2018 vielleicht vors Volk

Die Vernehmlassung läuft nun bis am 3. Oktober. 2018 sollen die Parlamente und - je nach Ausgang - auch die Stimmberechtigten entscheiden. Da die Parlamente am Text der Staatsverträge nichts mehr ändern können, ist die Vernehmlassung und die Berücksichtigung der Positionsbezüge für die Mehrheitsfähigkeit besonders wichtig, wie Engelberger sagte.

Operativ loslegen soll die gemeinsame Spitalgruppe am 1. Januar 2020. Ab dann sollen auch gleichlautende Spitallisten gelten - volle Freizügigkeit gilt für Patienten bereits seit 2014. Die gemeinsame Versorgungsplanung ist der Kern der Kooperation. Ein neuer Name samt Erscheinungsbild soll noch in diesem Jahr gefunden werden.

Die vor Jahresfrist präsentierten Eckdaten wie Kapital- und Stimmanteile sind im Wesentlichen unverändert geblieben. So wird der erhoffte Synergiegewinn weiter auf «mindestens 70 Millionen Franken jährlich» beziffert. Die beiden Kantone sollen zunächst je rund 10 Millionen jährlich sparen; die Entlastung soll später steigen.

WEKO pendent

Pendent ist die Prüfung der Fusion durch die Wettbewerbskommission. Engelberger erwartet deren Entscheid - entweder grünes Licht oder eine vertiefte Prüfung - in den nächsten Tagen. Die beiden Basel würden bei Widerstand juristische Schritte prüfen.

Im Hinblick auf Kritik der Privatspitäler betonte Weber, dass die beiden Kantone als Regulatoren ihre eigenen Spitäler nicht unzulässig bevorzugen würden. Korrekturen könnten auch diese treffen.

Erste Partei-Reaktionen waren am Montag eher positiv. Die SP beider Basel lehnen indes Privatisierungstendenzen grundsätzlich ab - und sie sind nach den Uni-Erfahrungen skeptisch zur konstruktiven Rolle des Baselbiets. Auch die Baselbieter Grünen pochen auf Gemeinnützigkeit.

Die Basler FDP traut derweil der vorgeschlagenen PK-Lösung noch nicht ganz. Und die Basler SVP befürchtet teure Überkapazitäten am Bruderholzspital. sda. 


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