Landrat spricht Abgeltungen für Psychiatrie und Privatspitäler

  16.03.2017 Baselbiet, Politik, Gesundheit

Für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen, welche die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarung oder Verträgen übernehmen, muss der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa Kosten für die Behandlungspflicht für Patienten mit Migrationshintergrund, Notfallversorgung, Beratungsdienstleistungen, Präventionsarbeit sowie Weiterbildungen von Assistenzärzten und -psychologen.

Die Psychiatrie erhält gemäss dem Landratsbeschluss in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 22,2 Millionen Franken. Für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten erhalten die Privatspitäler für denselben Zeitraum rund 1,3 Millionen Franken.

Gemäss den Vorgaben der im Sommer 2015 verabschiedeten Sparmassnahmen wollte die Regierung den Beitrag an die Psychiatrie indes von jährlich 8 auf 5,5 Millionen kürzen. Nun fliessen weiterhin 7,4 Millionen pro Jahr. Eine stärkere Kürzung der Beiträge sah die Regierung gemäss Vorlage aus Versorgungssicht nicht mehr zielführend.

Bereits in der vergangenen Landratssitzung hatte das Parlament die Abgeltung für das Kantonsspital Baselland gesprochen. Dieses erhält für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 39 Millionen Franken. In der Debatte gab es generelle Kritik zu den Abgeltungsmodellen: Damit sei teilweise nicht abschätzbar, für welche Leistungen wie viel Geld benötigt werde. sda.


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