Lockerung des Kündigungsschutzes umstritten
26.01.2017 Baselbiet, Gemeinden, Politik, Gesellschaft, RegionDas OR kenne einen sachlichen und zeitlichen Kündigungsschutz, hiess es im Landrat seitens der Befürworter des Kommissionsantrags, etwa der FDP. Der heutige «ausgebaute Schutz» sei sogar kontraproduktiv, sagte ein SVP-Sprecher. Zudem sei er für gute Angestellte ein Problem, weil sie die Arbeitslast derjenigen tragen müssen, die nicht genügend leisten.
Die Gegner der Lockerung von Linksgrün und Mitte hielten dagegen, dass die Anstellungsbedingungen deutlich verschlechtert würden. Staatsangestellte seien besonders exponiert und müssten häufig auch unpopuläre Entscheide treffen.
Die Angleichungen ans Obligationenrecht waren von der vorberatenden Personalkommission eingebracht worden. Die Regierung hatte vorgeschlagen, Kündigungsgründe im Gesetz noch beispielhaft aufzuzählen. Heute sind sie abschliessend geregelt. Eine Begründung für Kündigungen soll indes beibehalten werden.
Kritik an Einbezug von Initiative
Kritik gab es seitens der SP auch, weil die Teilrevision auch Anliegen der Initiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» der Liga Steuerzahler Basel-Landschaft aufnimmt. Diese sei im Landrat noch gar nicht inhaltlich besprochen und die Personalverbände seien dazu noch gar nicht einbezogen worden.
Die Grüne/EVP-Fraktion sprach sich ebenfalls aus diesem Grund gegen das Eintreten auf die Vorlage aus. Sie unterstützte einen entsprechenden Antrag der SP.
Der Präsident der Personalkommission hielt dagegen, dass die Personalverbände im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren zur Regierungsvorlage eine Mitsprache hatten. Deren Positionen seien zudem klar gewesen. Auch die CVP/BDP-Fraktion war aus diesem Grund für Eintreten.
Einen Verweis auf das OR beantragt die Kommission auch bei fristlosen Kündigungen und deren Folgen. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei einer unrechtmässiger Kündigung soll gestrichen werden. Das OR sieht eine finanzielle Entschädigung vor. Auch dies, sowie eine vorgesehene Lockerung bei Kündigungen zur Unzeit, stiess im Parlament auf Kritik.
Knapp für Rückkehr auf Regierungsvorlage
Den Nicht-Eintretens-Antrag der SP lehnte der Landrat mit 31 gegen 52 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Ebenfalls verworfen hat das Parlament mit einem gleichen Stimmenverhältnis einen SP-Antrag auf Rückweisung an die Kommission. Beide Anträge wurden von der Grünen/EVP-Fraktion und von den G-U-Vertretern unterstützt.
Einen Antrag der CVP/BDP auf Rückkehr zur Regierungsvorlage stimmte der Landrat indes äusserst knapp mit 42 zu 41 Stimmen zu. Die Personalchefs würden Richtlinien für Kündigungen benötigen.
Die Kommissionsvorlage vermische öffentliches und privates Recht, begründete ein GLP-Landrat seine Zustimmung. Dies sei nicht zulässig. Der Staat müsse «willkürfrei» handeln. Der Antrag wurde auch von der SP unterstützt sowie von den Grünen/EVP-Fraktion. Eine beispielhafte Aufzählung öffne die Möglichkeiten genügend.
Abgelehnt wurde der CVP/BDP-Antrag von FDP und SVP. Die Regierungsvorlage sei nur eine «Symptombekämpfung», hiess es seitens FDP. Die wesentlichen Kündigungsgründe müssten weg. Einen definitiven Entscheid zur Teilrevision des Personalgesetzes fällt der Landrat erst in zweiter Lesung.
Schutz für Whistleblower
Mit der Teilrevision sollen im Weiteren neu Whistleblower besser geschützt werden. Im Falle einer Benachteiligung als Folge von Whistleblowing sollen Mitarbeitende künftig eine anfechtbare Verfügung verlangen und diese von der Beschwerdeinstanz überprüfen lassen können.
Zudem werden Regeln für einen Gang an die Öffentlichkeit gesetzlich festgelegt. Ein solcher dürfte dann erfolgen, wenn der Ombudsmann nach Eingang einer Meldung nicht tätig wird und diese in gutem Glauben sowie im öffentlichen Interesse erfolgt. Diese und weitere Änderungen waren im Landrat unbestritten. sda.