«Telebasel» erfüllt trotz Neuausrichtung Konzession

  13.01.2017 Basel, Baselbiet, Gesellschaft, Medien

Bei der Programmanalyse im Vergleich mit anderen Regionalsendern ist keine Verletzung des Programmauftrages festgestellt worden, wie das BAKOM eine Medienmitteilung von «Telebasel» vom Freitag bestätigte. Der teilweise gebührenfinanzierte Basler Sender habe zu jeder Zeit seine Konzession erfüllt.

Die Anzeige eingereicht hatten das Basler Onlineportal barfi.ch und die «Basler Zeitung». Sie wehrten sich in erster Linie gegen einen neu lancierten Onlineauftritt von «Telebasel»: Sie argumentierten, dass öffentliche Gelder nicht für Aufgaben eingesetzt werden dürften, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Produktion und Verbreitung von Nachrichtensendungen via Fernsehen stehen.

Das BAKOM kommt nun gemäss seiner Analyse indes zum Schluss, dass «Telebasel» die Konzessionsgelder nicht missbräuchlich verwendet. Eine Finanzierung von Onlineinhalten mit Gebührengeldern sei gesetzlich zulässig, solange diese einen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zum TV-Programm aufweisen.

Unterbrecherwerbung zulässig

Der Betrieb des TV-Programmes macht zudem mehr als die von den Gebührengeldern bereitgestellten 30 Prozent der Gesamtfinanzierung des Unternehmens aus, wie es weiter heisst. Ebenfalls als zulässig erachtet das BAKOM die ausgestrahlte Unterbrecherwerbung, da die einzelnen Sendegefässe inhaltlich klar voneinander abgegrenzt seien.

«Telebasel» hatte sein multimediales Angebot Ende Januar 2016 lanciert. Neben dem überarbeiteten Fernsehprogramm setzt der Sender seither stark auf ein Newsportal im Internet. Die Konzession für den Betrieb eines Regionalfernsehens ist im Besitz der Stiftung Telebasel. Der Sender ging 1993 als Stadtkanal auf Sendung und heisst seit 1997 «Telebasel». sda.


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