Vogelgrippe-Virus nun auch in Birsfelden nachgewiesen

  29.11.2016 Baselbiet, Natur, Wirtschaft, Energie/Umwelt

Mit dem Fund in Birsfelden sei das Virus auch im Baselbiet angekommen, teilte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) Baselland am Dienstag mit. Der Fall bestätige die erwartete Ausbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation entlang des Rheins, sagte Kantonstierarzt Thomas Bürge auf Anfrage.

Den toten Erpel gefunden hat eine Bootspatrouille der Behörden, die zwischen den Stauwehren Augst und Birsfelden nach verdächtigen Vögeln Ausschau hielt. Der offenbar kurz zuvor verendete Erpel trieb just oberhalb der Kraftwerkinsel und der oberen Schleuseinfahrt vor dem Rheinhafen-Ufer im Wasser.

Der tote Erpel war der einzige Fund jener Kontrollfahrt. Er wurde zur Analyse ans nationale Gefügelzentrum in Zürich geschickt, welches das Virus in der Folge nachwies. Nach aktuellem Wissensstand ist das Virus laut der Mitteilung nicht auf den Menschen übertragbar.

Die hochansteckende Krankheit wird von Zugvögeln verschleppt, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Der Verlauf ist indes individuell; manche Vögel überleben die schwere Erkrankung. Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gebe es derzeit keine Anhaltspunkte, hiess es weiter.

Nicht alle Vogelhalter risikobewusst

Nach den ersten Nachweisen vom Bodensee war der Vogelgrippe-Erreger am Genfersee, Neuenburger See, Lac de Joux und verschiedenen Schweizer Mittellandseen aufgetaucht. Der Bund hatte Mitte Monat diverse Schutzmassnahmen für Geflügelhaltungen erlassen - alle Halter brauchen eine amtliche Registrierung.

Während die grossen Geflügelbetriebe im Baselbiet die Vogelgrippe als Risiko ernst nähmen und die verlangten Massnahmen umsetzten, harze es zum Teil bei kleineren, sagte Bürge. Er hoffe, dass die Birsfelder H5N8-Ente nun solchen Haltern die Augen öffne. Sanktionen für Uneinsichtige habe Baselland bisher nicht verhängen müssen.

Konkret bestehe derzeit keine absolute Stallpflicht, sondern nur Vorgaben zur Vermeidung von Kontakten von Zucht- mit Wildvögeln. Kleine Vogelhalter seien sich teils des Problems noch nicht bewusst, teils überfordert. Einzelne hätten angekündigt, wegen des Aufwandes eher ihre Vögel zu töten als die Massnahmen umzusetzen - das sei legal. sda. 


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