Neues Behindertenhilfegesetz verabschiedet

  30.09.2016 Baselbiet, Region, Gesellschaft, Politik, Gemeinden

Damit wurde das für eine Gesetzesanpassung ohne Urnengang nötige Vier-Fünftel-Mehr erreicht. Der Systemwechsel bei der Finanzierung der Behindertenhilfe war im Landrat schon bei der ersten Lesung unbestritten gewesen. Das Gesetz sei zeitgemäss, waren sich die Fraktionen einig. Künftig legen der Kanton Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Normkosten der Behindertenhilfe selber fest.

Bisher werden die Tarife mit den Institutionen ausgehandelt. Neu erhält jede Person die Mittel, die sie benötigt. Damit sollen die Institutionen einen grösseren unternehmerischen Spielraum erhalten, da sie wissen, welche finanziellen Mittel behinderte Menschen mitbringen. Mit dem Systemwechsel soll zudem die Selbstbestimmungs- und Wahlfreiheit von Behinderten gestärkt werden.

Keine Entschädigung für Angehörige

Die Grünen/EVP-Fraktion stellte erneut den Antrag, dass für gewisse ambulante Leistungen auch Angehörige entschädigt werden können sollen. Die Befürworter argumentierten, dass damit Kosten für Institutionen eingespart werden könnten. Gegner des Antrags wie auch Regierungsrätin Monica Gschwind, warnten indes, dass dies zu einer Kostenexplosion und einer Bürokratie führen würde.

Bei der erster Lesung war ein Antrag der SP mit der selben Stossrichtung knapp gescheitert. Auch in zweiter Lesung lehnte nun der Landrat die Entschädigung mit mit 43 zu 42 Stimmen knapp ab.

Festgelegt wurde mit dem Landratsbeschluss indes ein Sparziel von 900\'000 Franken pro Jahr bei der Behindertenhilfe. Gespart werden soll im Baselbiet ab 2018 bei den Kostenpauschalen derjenigen Institutionen, die über dem Normkostenwert liegen.

Derzeit fliessen im Landkanton insgesamt rund 160 Millionen Franken jährlich in die Behindertenhilfe. Zusammen geben Basel-Stadt und Baselland gemäss Landratsvorlage rund 270 Millionen pro Jahr für Behindertenhilfe aus. sda.


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