Optimierung von Baselbieter Sek-Klassen soll Lehrer-Stellen kosten

  31.08.2016 Baselbiet, Politik, Bildung

Die Regierung hat am Mittwoch eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit den vorgesehenen Anpassungen sollen bis 2020 insgesamt 19,4 Millionen Franken eingespart werden, wie es in einer Mitteilung heisst.

Eine Prüfung der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) habe ergeben, dass auf eine Erhöhung der Schüler-Höchstzahl von 24 auf 26 verzichtet werden könne, wenn die Klassen innerhalb der sieben Sekundarschulkreise konsequent Schulstandort-übergreifend gebildet werden. Dazu müssten auch Zuweisungen von Schülerinnen und Schüler an weiter entfernte Standorte vorgenommen werden.

Mit der Gesetzesänderung soll zudem in der Sekundarstufe I in Einzelfällen auch eine Zuweisung an Schulstandorte ausserhalb des Schulkreises möglich werden. Wegfallen soll die bisherige Richtzahl von 22 Schülerinnen und Schüler in den ersten Klassen. In Einzelfällen soll auch die Höchstzahl überschritten werden können.

Abbau von über 40 Stellen

Auf Sekundarstufe II, also an den Gymnasien und Fachmittelschulen, soll der Anspruch wegfallen, diejenige Schule zu besuchen, die am nächsten zum Wohnort liegt. Dort sei die Klassenbildung indes bereits weitestgehend optimiert und könne nur noch vereinzelt durch eine Zusammenlegung von sehr kleinen oberen Klassen verbessert werden.

Die Anzahl kantonaler Sekundarklassen soll neu jährlich durch die BKSD festgelegt werden, dies aufgrund der Budgetvorgaben des Landrats. Bei erschwerten Unterrichtsbedingungen oder für die Dauer einer Überschreitung der Höchstzahl in einer Klasse sollen zudem zeitlich befristete Zusatzlektionen, sogenannte «SOS-Ressourcen», zur Verfügung gestellt werden können.

Auf der Sekundarstufe I führt die vorgeschlagene Klassenoptimierung zu einem Abbau von rund 36 Vollzeitstellen. Dabei würde es gemäss BKSD «aller Voraussicht nach» auch zu Kündigungen kommen. Auf Sekundarstufe II sollen rund sechs Stellen abgebaut werden, wie es weiter heisst. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November. sda.


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