2017 keine Abstriche am Läufelfingerli

  23.06.2016 Baselbiet, Bezirk Sissach, Politik, Verkehr, Läufelfingen, Finanzen

Die vom Baselbieter Parlament beschlossene Sparmassnahme, 2017 drei Spätkurse der S-Bahn S9 alias «Läufelfingerli» zu streichen, ist gestrichen: Der Kanton Solothurn als Mitbesteller lehnt die Teilumstellung auf Busbetrieb ab 21 Uhr aus wirtschaftlichen Gründen ab. Wegen dem Veto aus Solothurn bleibe das «Läufelfingerli»-Bahnangebot zwischen Sissach und Olten auch 2017 unverändert bestehen, teilten die beiden Kantone am Donnerstag gemeinsam mit. Der Baselbieter Landrat hatte beim Beschluss der Sparmassnahme am 25. Februar festgehalten, dass dafür eine Zustimmung von Solothurn nötig sei.

Mit dem nächsten 8. Generellen ÖV-Leistungsauftrag ab 2018 will die Baselbieter Regierung die S9 ganz auf Busbetrieb umstellen. Solothurn hat sich zwar bereit erklärt, ein durchgehendes Busangebot Sissach-Läufelfingen-Olten als Ersatz gemeinsam zu prüfen, doch entschieden ist laut einem Sprecher der Baselbieter Baudirektion noch nichts. Zunächst hatte Solothurn laut dem Sprecher die Teilumstellung schon 2017 akzeptiert, in der Folge aber hohe eigene Kosten festgestellt: Solothurn müsste 110\'000 Franken drauflegen, hiess es mit Verweis auf Bus-Offerten für die Strecke Läufelfingen-Olten. Kurzfristig auf diesen Abschnitt zu verzichten sei für Solothurn «nicht zweckmässig».

Die Baselbieter Regierung bedauert, mit dem S9-Status Quo erhoffte Einsparungen von 90\'000 Franken nicht realisieren zu können. Ihre Vorlage zum laufenden 7. ÖV-Leistungsauftrag hatte Sparmassnahmen im Gesamtumfang von 0,9 Millionen Franken umfasst. Daran hatte schon der Landrat Abstriche gemacht. Mit dem Beibehalt der S9 im Jahr 2017 bleiben nun noch ein paar Bus-Einsparungen von 170\'000 Franken übrig. Gegen die nächtliche Einstellung des «Läufelfingerli» 2017 hatte die Gemeinde Läufelfingen zudem den Rechtsweg beschritten: Sie reichte eine Klage gegen den Landratsbeschluss mit dieser Sparmassnahme ein. Der Fall ist am kommenden Mittwoch beim Kantonsgericht traktandiert, wobei der Kanton auf einen Rückzug durch die Gemeinde hofft.

Obwohl die Verhandlung punkto S9 obsolet geworden ist, prüft die Gemeinde laut einem Sprecher nun, die Klage nicht zurückzuziehen. Ziel wäre dann ein Grundsatzentscheid über die Zulässigkeit einer vorzeitigen Änderung eines laufenden Leistungsauftrages; dazu komme der Formfehler der versäumten Vernehmlassung. Mit einem Antrag, das «Läufelfingerli» durch Busse zu ersetzen, war die Baselbieter Regierung vor zehn Jahren im Landrat gescheitert. Gegen die Einstellung der S9 hatten sich damals vor allem SP, Grüne und eine Mehrheit der SVP gewehrt. Grossen Widerstand hat es auch aus den betroffenen Gemeinden im Homburgertal gegeben.


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