Gericht weist Beschwerde gegen Sanierung der Arisdörfer Hauptstrasse ab

  18.04.2018 Baselbiet, Bezirk Liestal, Bauprojekte, Verkehr

Das Baselbieter Tiefbauamt kann durchatmen. Das Kantonsgericht hat heute Mittwoch eine Beschwerde gegen einen Teil des Sanierungsprojekts der Arisdörfer Ortsdurchfahrt einstimmig abgewiesen und ist somit der Einschätzung durch den Regierungsrat gefolgt. Verhandelt wurde insbesondere darüber, ob die geplante Strasse – neu mit einseitigem Gehweg – die Sicherheit verbessere oder nicht und ob dieses allfällige Plus an Sicherheit höher zu gewichten sei als das Interesse eines Liegenschaftsbesitzers an der Hauptstrasse.

Der Beschwerdeführer muss nämlich einen schmalen Streifen seines Bauerngartens sowie 9 Quadratmeter seines Vorplatzes abtreten, damit die Strasse wie geplant gebaut werden kann. Dabei verliert er zwei Parkplätze. Sein Argument, die Sicherheit verschlechtere sich gar durch das Projekt, verfing bei den Richtern nicht. 


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