ARA-Vertrag: Beide Basel sollen Chemie um 2,2 Millionen entlasten

  26.03.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

1979 hatten Basel-Stadt, Baselland sowie die Firmen Ciba-Geigy und F. Hoffmann-La Roche & Co. den Vertrag unterzeichnet, auf dessen Basis die ARA 1982 den Betrieb aufnahm, mit einem Chemie- und einem kommunalen Teil. Die Kosten für die gemeinsame Klärschlammbehandlung waren hälftig auf die Kantone und die Industrie aufgeteilt worden.

Zwar war schon damals der Abwassermengen-Anteil der Industrie auf nur einen Drittel geschätzt worden. Weil jedoch der Klärschlamm des Chemie-Teils schlechter entwässerbar und schwefelhaltiger war als jener aus dem kommunalen ARA-Teil, setzte man die Schlammkosten bei der Hälfte an.

Zehntel statt Hälfte

Inzwischen hat sich der Heizwert des Industrie-Klärschlamms jenem - kaum veränderten - der kommunalen ARA weitgehend angenähert. Grund sind veränderte Produktionsprozesse und Produktionsverlagerungen. So liegt die Trockensubstanz des Klärschlamms aus dem Chemie-Teil heute bei 1200 Tonnen im Jahr, beim kommunalen Teil bei 12\'600 Tonnen.

Die Kantone kommen so gemäss Ratschlag der Basler Regierung auf «heizwertkorrigierte Schlammanteile von 91 Prozent». Daher wurde beschlossen, dass der Verwaltungsrat der ARA-Betreiberin, der Pro Rheno AG, den Klärschlamm-Kostenschlüssel künftig jährlich justiert. Ein Nachtrag zum alten ARA-Vertrag schreibt das Verursacherprinzip statt der bisherigen hälftigen Klärschlammkosten-Teilung fest.

Konkret wird auf der Basis des Pro-Rheno-Budgets 2018 die angeschlossene Industrie insgesamt um 2,23 Millionen Franken jährlich entlastet. Für Basel-Stadt bedeutet dies im Gegenzug Mehrkosten von 1,8 Millionen, für Baselland solche von 430\'000 Franken im Jahr.

Basler Trinkwasser nicht teurer

Bei diesen Gesamtkosten - der Summe von Betriebs- und Investitionskosten - bleiben die Proportionen zwischen den beiden Kantonen unverändert. Betriebskosten machen gut drei Viertel aus; sie werden zwischen Stadt- und Landkanton nach Trinkwasserverbrauch jährlich festgelegt. Für Investitionskosten gilt ein fixer Schlüssel.

Die Abwasserreinigungsgebühr beträgt im Stadtkanton derzeit 1,30 Franken pro Kubikmeter bezogenes Trinkwasser. Die 1,8 Millionen Mehrkosten mit dem neuen Klärschlamm-Kostenschlüssel würden den Kubikmeter umgerechnet um 5,4 Prozent verteuern. Da die Mehrkosten jedoch «aus dem gegenwärtigen Gebührenaufkommen gedeckt werden» könnten, muss die Gebühr laut Ratschlag nicht erhöht werden.

Im Landkanton hingegen werden die Mehrkosten auf die Wassergebühr draufgeschlagen. Letztere betrug 2016 netto 1,15 Franken pro Kubikmeter Schmutzwasser. Die Erhöhung wird gemäss der Landratsvorlage der Baselbieter Regierung auf zwei Rappen pro Kubikmeter respektive 1,7 Prozent beziffert.

Grenzüberschreitend

Der ARA-Vertrag wird überdies in Formalien aktualisiert. So wird die später dazu gestossene Elsässer Gemeinde Neuwiller mit den Baselbieter Gemeinden als Nutzerin gelistet - sie fällt mengen- und frankenmässig nicht ins Gewicht. Und die Industriepartner, wo es zu einigen Veränderungen kam, werden künftig nur noch gebündelt genannt.

Die beiden Regierungen haben den Vertragsanhang am 20. März als partnerschaftliches Geschäft abgesegnet; nun kommt er vor die Parlamente. In Kraft gesetzt werden soll er rückwirkend per Jahresbeginn 2018 - sofern der Grosse Rat und der Landrat einverstanden sind und ein Referendum ausbleibt respektive zustimmend ausfällt. sda


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