Wirtschaftsförderungsgesetz nach Vernehmlassung retuschiert

  07.02.2018 Baselbiet, Politik, Wirtschaft, Finanzen

Die von der Regierung im Entwurf vom Juni 2017 vorgeschlagene Degradierung der heutigen ständigen Wirtschaftsförderungskommission zu einer blossen beratenden ad-hoc-Arbeitsgruppe hatte in der Vernehmlassung breite Kritik ausgelöst. CVP, FDP, SP, Sozialpartner und Gemeinden meldeten sich dazu zu Wort, wie der am Mittwoch publizierten Landratsvornahme zu entnehmen ist.

Die Regierung verzichtet deswegen auf die Aufhebung; auch in Zukunft soll eine ständige Kommission bestehen. Dieses Gremium mit sieben bis neun Mitgliedern wird in Standortförderungskommission umbenannt. Vertreten sind neben der Wirtschaft sowie deren Verbänden und Arbeitnehmerorganisationen neu die Gemeinden. Die neue Kommission sei indes nur beratend und habe keine operativen Funktionen, betont die Regierung nun.

Landrat statt Fonds

Ebenso breite Kritik gab es an der vorgeschlagenen Auflösung des Wirtschaftsförderungsfonds. Die Unterstützungskompetenz dem Parlament anzuvertrauen stelle Stabilität und Verlässlichkeit der Fördermassnahmen in Frage, hiess es unter anderem.

Hier blieb die Regierung aber hart: Da andere Modelle keine Vorteile brächten, sollen Massnahmen künftig aus den ordentlichen Dienststellenbudgets finanziert werden. Ziel der Regierung dabei ist Flexibilität; der Landrat soll notfalls schnell beschliessen können. Als Beispiel nennt sie die Spätfrostschäden Anfang 2017.

Gefordert von Links wie Rechts wurde im Weiteren auch die Beibehaltung von Einzelbetriebsbeiträgen und Bürgschaften. Dies lehnt die Regierung als systemfremde Wettbewerbsverzerrung nach wie vor ab. Sie verweist auf die Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte, die inzwischen etabliert sei.

Arealentwicklung präszisiert

Zu den Retuschen zählt auch die Aufnahme der Wirtschaftsverbände neben Kanton und Gemeinden in den Zweckartikel der Förderung. Gemeinden werden derweil in anderen Passi zusätzlich explizit erwähnt. Präzisiert wurden Zuständigkeiten der neu im Gesetz erwähnten Arealentwicklung.

Die Vorlage geht auch auf Vorwürfe ein, die kantonale Standortförderung operiere zu sehr verwaltungszentriert und boote zunehmend Wirtschaftsverbände und Gemeinden aus. Dem widerspricht die Regierung deutlich, auch mit Verweis auf einen Kooperationsparagrafen.

Das Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz, das mit der Revision in Standortförderungsgesetz unbenannt werden soll, ist seit 1980 in Kraft. 2007 wurde es vollständig erneuert. Die vorgesehene Teilrevision hat fünf Schwerpunkte: So sind etwa Anpassungen der Grundsätze und Ziele vorgesehen. Ausserdem soll die Finanzierung der Standortförderungsmassnahmen auf eine neue Basis gestellt werden. sda


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