Landratskommission will Wohnkosten-Initiative weniger einschränken

  23.02.2018 Baselbiet, Politik, Finanzen

 

Ebenfalls wie die Regierung für ungültig erklären lassen will die Justiz- und Sicherheitskommission eine Bestimmung zur Wahl einer Konsultativkommission, wie dem am Freitag erschienenen Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Wegen der einseitigen Berücksichtigung des Hauseigentümerverbands verstosse die Bestimmung gegen das Gebot der Rechtsgleichheit.

Im Gegensatz zur Regierung beantragt die Kommission indes, den mit der Wohnkosten-Initiative vorgesehenen Abzug für ein Arbeitszimmer für rechtsgültig zu erklären. Die Regierung hatte argumentiert, dass der Abzug die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Steuerharmonisierungsgesetz verletze.

Die Kommission erachtet indes gemäss ihrem Bericht die Rechtsprechung nicht als Argument für eine Ungültigerklärung. Politisch gewollte Veränderungen würden kaum mehr möglich, wenn die Anliegen einer Initiative bereits durch eine - «im Kern dynamische» - Rechtsprechung unterbunden werden könnten.

Gegen Mehrbelastung von Wohneigentümern

Die Wohnkosten-Initiative verlangt eine Erhöhung der Pauschalabzüge für Liegenschafts-Unterhaltskosten und eine Reduktion der Eigenmietwerte. Sie will verhindern, dass der Grossteil der Selbstnutzer von Wohneigentum als Folge eines Bundesgerichts-Urteils weit über der 60-Prozent-Eigenmietwert-Limite eingestuft werden.

Das Bundesrecht gibt vor, dass die Eigenmietwerte mit den kantonalen Steuerregelungen generell nicht unter 60 Prozent der jeweiligen Marktmiete liegen dürfen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts fielen die Werte im Baselbiet zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte.

Die Lausanner Richter hatten daher die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton als verfassungswidrig taxiert. Dadurch kommt es nach Angaben des bürgerlichen Initiativkomitees um Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Landrat Christoph Buser für selbstnutzende Wohneigentümer zu einer massiven Steuererhöhung.

Die Initiative will das Steuergesetz rückwirkend per 1. Januar 2016 anpassen. Die Regierung hatte angekündigt, dass sie dem Landrat einen Gegenvorschlag zur Initiative unterbreiten will. Die Besteuerung von Wohneigentum solle dabei neu geordnet werden. sda. 


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