Die Kirchenglocken in Titterten dürfen länger ruhen

  01.02.2018 Baselbiet, Bezirk Waldenburg, Titterten, Kirche

Es geht auch ohne Beschwerden, Streit und Gerichtsurteile – die Gemeinde Titterten macht es vor und verschiebt das morgendliche Glockengeläut auf eineinhalb Stunden später. Sind die Glocken fürs rund vier Minuten dauernde Geläut bis anhin von Montag bis Samstag um 5.30 erschallt, haben sie heute Morgen bis 7 Uhr geschwiegen – abgesehen von den Schlägen zur halben und vollen Stunde. 

Denn anders als im Fall Wädenswil, in dem das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass sich das Glockengeläut zwischen 22 und 7 Uhr auf die vollen Stunden zu beschränken habe (der Entscheid wurde vergangenen Dezember vom Bundesgericht wieder gekippt), geht es bei der Massnahme in Titterten lediglich um das sogenannte Betzeitgeläut. «Es handelt sich um eine moderate Anpassung», sagt Gemeindepräsident Heinrich Schweizer, dessen Frau das Thema an der Gemeindeversammlung vom vergangenen Juni aufs Tapet gebracht hatte. Ihr Votum sorgte damals bei einigen Einwohnern für Kopfschütteln: «Man könnte in diesem Zug auch gleich noch prüfen, die Kuhglocken zu verbieten», meinte eine Votantin spöttisch. Nun ist die Änderung – also jene bei den Kirchenglocken – Realität. 


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