Baselbieter Regierung justiert Einbürgerungskosten wegen Postulat

  17.01.2018 Baselbiet, Gesellschaft, Politik

Das im November 2016 eingereichte Postulat kritisierte eine Gebührenerhöhung zwecks Kostendeckung, welche die Regierung rückwirkend per Jahresbeginn 2016 beschlossen habe. Mit dem Vorgehen und teils der Höhe waren gemäss Vorstosstext insbesondere Bürgergemeinden nicht einverstanden.

Im am Mittwoch publizierten Bericht zum Postulat beziffert die Regierung nun den Kostendeckungsgrad der betreffenden Verwaltungsabteilung auf knapp 70 Prozent. 2016 seien so beim Kanton unter dem Strich Kosten von knapp 223\'000 Franken ungedeckt geblieben. Deswegen will sie weiterhin die Gebühren erhöhen.

Die Aufschläge fallen aber kleiner aus als im ersten Anlauf: So sollen Ausländer statt heute 900 Franken neu 1550 Franken bezahlen; zunächst hatte die Regierung 1800 Franken verlangen wollen. Für Schweizer soll die Einbürgerungsgebühr von 200 auf 300 (statt 400) Franken steigen, für Kantonsbürger von 200 auf 250 (statt 400) Franken.

Die Regierung hält fest, dass mit diesen justierten Ansätzen die Kosten von Landeskanzlei und Landrat für die Behandlung von Einbürgerungsgesuchen nicht eingepreist seien. Diese werden auf 375 pro Einbürgerungsentscheid geschätzt, was sich in normalen Jahren zu ungedeckten Kosten von rund 127\'000 Franken summiere. sda. 


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