Neue Strasse bringe kaum Vorteile – Obere Fabrik muss für den Ausbau des Gerbegässleins nichts bezahlen

  17.11.2017 Baselbiet, Gesellschaft, Sissach, Bezirk Sissach, Gemeinden, Kultur, Verkehr, Gastronomie

Der Grundbesitzer der Oberen Fabrik, Martin Zihlmann, muss der Gemeinde Sissach keinen sogenannten Strassenbeitrag für den Ausbau des Gerbegässleins bezahlen. Er bekam gestern vor Gericht vollumfänglich recht mit seiner Beschwerde gegen eine entsprechende Verfügung der Gemeinde.  Knapp 20 000 Franken sollte er bezahlen für den Mehrwert, den sein Grundstück durch die baulichen Massnahmen erhalten habe. 

Das Gerbegässlein wurde zur Erschliessung der Neubauten im Ergolzhof von der Gemeinde ausgebaut. Im April 2013 genehmigte die Gemeindeversammlung einen entsprechenden Kredit von 780 000 Franken. Die neue Strasse sei zwar schön, bringe den Anstössern aber keinen Sondervorteil, waren sich die Richter einig. Sissach könne deshalb keinen Beitrag von Zihlmann verlangen. Stattdessen muss die Gemeinde nun seine Anwaltskosten bezahlen. Schon 2015 hatte die Gemeinde vor Gericht das Nachsehen, als es um einen Strassenbeitrag ging.


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