Landrat wählt Spitzen der Gerichte und Staatsanwaltschaft

  16.11.2017 Baselbiet, Politik, Justiz

Für die kommende Amtsperiode 2018 bis 2022 bestätigt oder gewählt hat der Landrat im Zuge dieser Gesamterneuerungswahlen die Spitzen und Mitglieder von Kantons-, Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugend- sowie Steuer- und Enteignungsgericht.

Neuer Präsident des Baselbieter Kantonsgerichts wird Roland Hofmann (SVP), der vom Landrat in stiller Wahl gewählt wurde. Hofmann löst per 1. April 2018 Christine Baltzer (FDP) ab.

Daniel Schmid (SVP) wurde neu in eines der sechs Präsidien des Strafgerichts gewählt. Er folgt auf Daniel Seiler (SVP). Zum neuen Präsidenten des Steuergerichts wählte der Landrat Aimo Zähndler (SVP), der Caspar Baader (SVP) ablöst. Sowohl Schmid wie auch Zähndler wurden in stiller Wahl in ihr Amt gewählt.

Bestätigt hat der Landrat im Weiteren den Ombudsmann des Kantons und die leitende Jugendanwältin. Gewählt wurden auch die Mitglieder der kantonalen Taxations- und Erlasskommission.

Teilrückweisung zur Staatsanwaltschaft abgelehnt

Der Landrat hat ausserdem die Spitze der Baselbieter Staatsanwaltschaft bestätigt. Die Wahl der ersten Staatsanwältin Angela Weirich (Bild) war dabei wie bereits vor vier Jahren umstritten.

Weirich, die seit 2011 an der Spitze der Staatsanwaltschaft steht, erhielt 47 von 86 abgegebenen Stimmen; 36 Wahlzettel waren leer eingelegt worden, drei ungültig. In stiller Wahl bestätigt wurden die sechs Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die SVP hatte erfolglos eine Teilrückweisung der Regierungsvorlage beantragt und verlangt, nur die Leitende Staatsanwälte, nicht aber die Erste Staatsanwältin zu wählen. Unterstützt wurde dieser Antrag von Teilen der GLP/G-U-Fraktion sowie einer Landrätin der Grünen/EVP-Fraktion. Es brauche nach Unstimmigkeiten nun einen Neuanfang.

Sicherheitsdirektor Isaac Reber sagte im Landrat, dass es genügend gute Gründe gebe, Weirich wiederzuwählen. Sie habe eine anspruchsvolle Aufgabe, die sie erfülle. Die wiederkehrenden Diskussionen über die Führung der Staatsanwaltschaft würden der Justiz und dem Kanton schaden. sda.


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