Schulweg-Diskussion: Regierung will auf verbindliche Richtlinien verzichten

  06.09.2017 Baselbiet, Bezirk Sissach, Politik, Bezirk Liestal, Bezirk Waldenburg, Bildung, Justiz

«Wie so oft sind allgemeine Vorgaben bei der Auslegung solcher unbestimmten Rechtsbegriffe aber nur schwer möglich. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden verwendet, weil das Gesetz nicht alle konkreten Fragen, die sich einmal stellen werden, voraussehen kann», heisst es vonseiten der Regierung in einer am Donnerstag publizierten Landratsvorlage. Verbindliche Vorgaben seien «nicht zweckmässig».

Eine Hilfestellung vonseiten Kanton besteht lediglich in einem Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Dieses enthält – abgeleitet aus Erkenntnissen aus der Rechtssprechung – allgemeine Hinweise, wie der Begriff der Zumutbarkeit auszulegen ist, sowie verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Falle von unzumutbaren Schulwegen.

Damit bleibt der Ruf nach Unterstützung des Buckter Gemeindepräsidenten und SVP-Landrats Peter Riebli unerhört. Zusammen mit Politikern verschiedener Parteien forderte er gesetzliche Richtlinien. Hintergrund seines Vorstosses bilden zwei aktuelle juristische Ereignisse: Zum einen entschied das Bundesgericht, dass die Gemeinde Eptingen für die Kosten eines unzumutbaren Schulwegs aufkommen muss. Zum anderen ist ein Kantonsgerichtsentscheid hängig zur Frage, ob den Schülern der Kreischule Tenniken-Eptingen-Diegten zugemutet werden kann, per öV anzureisen (die «Volksstimme» berichtete wiederholt).


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