Schuldenbremse ersetzt Defizitbremse

  24.09.2017 Abstimmungen, Baselbiet, Politik, Bildung, Verkehr, Finanzen

Zugestimmt wurde dem von der Regierung unter dem Namen «Stärkung der finanziellen Steuerung» (StäfiS) lancierten Programm mit 43\'430 gegen 32\'052 Stimmen (54,98 Prozent Ja). Die Stimmbeteiligung betrug 44,5 Prozent. Eine Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes sowie zwei Verfassungsänderungen sollen dazu führen, dass Einnahmen und Ausgaben künftig im Gleichgewicht gehalten werden.

Kernpunkte von StäfiS sind eine mehrstufige Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans, der sich über vier Jahre erstreckt. Die Schuldenbremse, welche die heutige Defizitbremse ersetzt, verpflichtet den Kanton unter anderem zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre. Sie gibt zudem einen Mindestbestand an Eigenkapital vor.

Die Folge bei Nichteinhalten der Vorgaben sind nicht mehr direkt Steuererhöhungen wie bei der heutigen Defizitbremse. Stattdessen muss künftig zunächst das Budget überarbeitet werden. In einem weiteren Schritt werden Budgetkredite der einzelnen Dienststellen proportional gekürzt. Erst danach sind Steuererhöhungen vorgesehen.

Weiter kann die Regierung künftig in einem laufenden Jahr Kreditsperren verhängen, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Die Regierung erhält zudem höhere Ausgabenkompetenzen. Vom Parlament bewilligt werden müssen noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50\'000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200\'000 Franken (bisher alle).

Referendum bei Steueranpassungen

StäfiS beinhaltet im Weiteren auch einen Gegenvorschlag zur der von der SVP lancierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung». Die Initiative lehnten die Stimmberechtigten mit 42\'083 zu 35\'442 Stimmen (53,28 Prozent Nein) ab.

Die Initiative wollte insbesondere, dass neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Zudem hätten ebensolche zuvor vom Parlament mit einem Zweidrittels-Mehr verabschiedet werden müssen. Mit dem Gegenvorschlag wird eine Referendumsmöglichkeit bei Änderungen am jährlich vom Parlament verabschiedeten Einkommenssteuerfuss geschaffen.

Gefordert hatte die Initiative zudem, dass Mehrausgaben zwingend in den Folgejahren mit Ausgabekürzungen kompensiert werden müssen, wenn die Ausgaben und Aufwendungen in der Staatsrechnung die Einnahmen überschreiten. Im Weiteren wollte sie Vorgaben zum Eigenkapital festschreiben.

Nein zu Tram am Margarethenstich

Deutlich abgelehnt mit 47\'717 zu 36\'192 Stimmen (56,87 Prozent Nein) haben die Stimmberechtigten einen 14-Millionen-Kredit für den Bau der Tramverbindung Margarethenstich zwischen Binningen und Basel. Die 365 Meter neue Schienen hätten eine schnellere und direkte ÖV-Verbindung aus dem Leimental zum Bahnhof SBB ermöglichen sollen.

Baselland hätte zwei Drittel der Kosten getragen, der Kanton Basel-Stadt einen Drittel. Gegner hatten unter anderem die hohen Kosten kritisiert und negative Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr befürchtet.

Abgelehnt haben die Stimmberechtigten mit 42\'745 zu 37\'294 Stimmen (53,41 Prozent Nein) ebenfalls die formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» der Liga Baselbieter Steuerzahler. Das Volksbegehren hatte verlangt, dass Arbeitsverhältnisse von Kantonsangestellten künftig beidseitig ordentlich gekündigt werden können. Für die Kündigungen hätten die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) angewendet werden sollen.

Gelockert wird der Kündigungsschutz für Kantonsangestellte dennoch: Das Parlament hat dazu flexiblere Kündigungsgründe verabschiedet. Kündigungsgründe werden künftig nur noch beispielhaft und nicht mehr abschliessend im Personalgesetz aufgeführt.

Keine generellen Privatschulbeiträge mehr

Abgeschafft werden im Kanton Basel-Landschaft ferner die generellen Privatschulbeiträge. Eine Änderung des Bildungsgesetzes wurde mit 49\'335 zu 34\'723 Stimmen (58,69 Prozent Ja) klar angenommen. Die Regierung erhofft sich damit langfristig Einsparungen von über 3 Millionen Franken pro Jahr.

Um auch ohne generelle Beiträge Kindern einkommensschwacher Haushalten künftig einen Privatschulbesuch zu ermöglichen, wird indes eine Härtefallklausel eingeführt. Der Härtebeitrag beträgt maximal 2500 Franken und hängt von Einkommen und Vermögen ab. Die Vergabedetails werden von der Regierung festgelegt.

Bislang zahlte der Kanton während der obligatorischen Schulzeit generell 2500 Franken pro Kind für den Privatschulbesuch. Die Abschaffung der Subventionen war seit Jahren ein Thema. sda.


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