Landrat lehnt Stimmrecht für Niedergelassene und 16-Jährige ab

  14.09.2017 Baselbiet, Region, Gesellschaft, Politik

Der Landrat lehnt die Initiative zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Niedergelassene mit 53 zu 28 Stimmen ab. Gegen die Initiative sprachen sich die Bürgerlichen und Mitteparteien aus.

Erst die Einbürgerung ist gemäss den Gegnern der richtige Zeitpunkt, das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Eine Einbürgerung sei ein klares Bekenntnis, mit dem man sämtliche Rechte und Pflichten erwerbe. Die Befürworter von Linksgrün argumentierten, dass sich Personen, die hier leben, auch am politischen Leben beteiligen dürfen sollen. Schliesslich würden sie etwa auch Steuern bezahlen.

Die Initiative für das Stimmrechtsalter 16 lehnt der Landrat mit 47 zu 26 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Dagegen sprachen sich ebenfalls die Bürgerlichen sowie die Mitteparteien aus. Sie argumentierten, dass zunächst die Volljährigkeit erlangt werden müsse, um dieses Recht zu erlangen. Linksgrün hielt dagegen, dass ein frühes Stimmrechtsalter wichtig für die politische Bildung Jugendlicher sei.

Anträge der SP, die beiden Initiativen an die Regierung zurückzuweisen, lehnte eine Landratsmehrheit ebenfalls ab. Die SP wollte Gegenvorschläge ausarbeiten lassen, die den Gemeinden eine Einführung des Stimmrechts für Niedergelassene sowie ab 16 Jahren ermöglichen sollten.

Diskutiert worden waren mögliche Gegenvorschläge indes schon in der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission. Gemäss des Kommissionspräsidenten würden solche zu 14 möglichen Abstimmungsergebnissen führen, was viel zu kompliziert sei.

Die beiden formulierten Verfassungsinitiativen waren im März 2015 lanciert worden. Sowohl den niedergelassenen Ausländern wie auch den 16- bis 18-Jährigen Schweizerinnen und Schweizern soll nur das aktive Stimmrecht gewährt werden; sie sollen also abstimmen und wählen dürfen. Das passive Wahlrecht - sich in ein Amt wählen zu lassen - soll ihnen hingegen weiterhin versagt bleiben. sda.

Mehr darüber lesen Sie in der «Volksstime» vom Freitag. 


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