Frenkendorf: Mordanklage gegen verurteilten Doppelmörder

  15.09.2017 Baselbiet, Justiz

Wann sich der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte vor dem Baselbieter Strafgericht zu verantworten hat, ist noch offen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Beim Angeklagten handelt es sich um jenen Mann, der 1994 in Hägendorf SO eine 27-jährige Frau und deren 30-jährigen Bruder erschossen hatte.

2011 wurde der zu einer lebenslangen Strafe verurteilte Doppelmörder bedingt entlassen, dies mit einer Probezeit von fünf Jahren. Noch vor deren Ablauf kam es am 12. November 2015 gegen 21.30 Uhr zur Bluttat in Frenkendorf. Laut Staatsanwaltschaft hatten der Beschuldigte und die 64-jährige Schweizerin eine Beziehung geführt, die aber noch vor der Tat vom späteren Opfer aufgelöst war.

Die erstochene Frau wurde nach dem Tötungsdelikt von Drittpersonen in einem offenen Carport eines Mehrfamilienhauses in Frenkendorf entdeckt. Noch in der gleichen Nacht nahm die Polizei den Tatverdächtigen fest. Seither befindet er sich in Haft.

Entlassung «korrekt abgelaufen»

Bei der bedingten Entlassung des verurteilten Doppelmörders sei 2011 alles korrekt abgelaufen, hatte die Solothurner Regierung im Januar 2016 in ihrer Antwort auf einen Vorstoss im Kantonsrat festgehalten. Nichts habe darauf hingedeutet, dass der Mann rückfällig werde und einen weiteren Menschen umbringe.

Laut den Solothurner Behörden stand der Mann nach seiner bedingten Entlassung unter Bewährungshilfe. Gesprächstermine bei einem Psychotherapeuten habe er regelmässig eingehalten und sich kooperativ gezeigt.

2009 hatte der Kanton Solothurn die bedingte Entlassung des Mannes nach den gesetzlich vorgesehenen 15 Jahren Haft noch verweigert. Das Verwaltungsgericht hiess jedoch eine Beschwerde gegen diesen Entscheid teilweise gut, worauf die Fachkommission zur Beurteilung von Straftätern den Mann neu beurteilte.

Aufgrund eines neuen Gutachtens erachtete das Gremium den Doppelmörder als nicht mehr gemeingefährlich, weshalb er 2011 bedingt entlassen wurde.

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf eine nachträgliche Verwahrung waren laut der Solothurner Regierung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt. Eine lebenslange Verwahrung bei der Verurteilung sei zudem rechtlich nicht möglich gewesen, weil die Verwahrungsinitiative erst später vom Volk angenommen wurde. sda.


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